12.04.2018 - 5.7 Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Hagen für...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Treß hat sich gem. § 43 i. V. m. § 31 GO NW für befangen erklärt und nicht an der Beratung oder Abstimmung teilgenommen.

 

 

Herr Oberbürgermeister Schulz verweist auf die zu beschließende Ergänzung bezüglich des Betrages der Planungskosten und den vom Stadtentwicklungsausschuss eingeforderten Zusatz, bezüglich der Perspektive des Klärwerkes Fley.

 

Herr König merkt an, dass dem Ansinnen des Stadtentwicklungsausschusses damit entsprochen werde. Im Umweltausschuss sei seitens des WBH berichtet worden, dass die Frage, ob und wann die Kläranlage Fley aufgebeben werden könne, abhängig von der Rückmeldung des Ruhrverbandes sei und diese derzeit andere Prioritäten habe. Der heute vorgelegte Zusatz mache deutlich, dass dieses vermutlich daran liege, dass eine Aufgabe zu erheblichen finanziellen Verlusten auf Seiten des Ruhrverbandes führen würde. Um deutlich zu machen, welches starke Interesse die Stadt Hagen an der Realisierung dieses Projektes hat, schlägt er vor, einen Vertreter der Ebene 1 des Ruhrverbandes zur nächsten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses einzuladen. Darüber hinaus müsse noch Planungsrecht geschaffen werden. Des Weiteren sei der Presse zu entnehmen, dass ein Teil der Fläche bereits vom Ruhrverband an die Firma C.D. Wälzholz veräußert worden sein soll. Er möchte vor diesem Hintergrund wissen, ob die Stadt Hagen bei der Errichtung der Kläranlage dem Ruhrverband das Grundstück kostenlos zur Verfügung gestellt habe und ob diese das Grundstück jetzt ebenfalls kostenlos an die Firma C.D. Wälzholz abgegeben oder davon profitiert habe. Ebenfalls sei fraglich, zu  welchen Konditionen das Grundstück wieder an Verwaltung zurückgegeben werde.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz entgegnet, dass diese Fragen nicht im Rahmen der Beschlussfassung des Abwasserbeseitigungskonzepts zu diskutieren sind. Er empfiehlt, die Fragen der gewerblichen Nutzung und die Diskussion mit dem Vorstand des Ruhrverbandes im Stadtentwicklungsausschuss zu führen.

 

Herr Gerbersmann entspricht dem Vorschlag, den Vorstand des Ruhrverbandes zu bitten, den Sachstand im Stadtentwicklungsausschuss zu erläutern. Allerdings sei dieses erst sinnvoll, wenn die technischen Untersuchungen, ob es überhaupt möglich ist auf die Kläranlage Fley zu verzichten, abgeschlossen sind. Sofern dieses zutrifft, wäre zu klären, welche Rahmenbedingungen und Investitionen dann in der Kläranlage in Vorhalle notwendig sind. Er empfiehlt den Ruhrverband nicht übermäßig unter Druck setzen, da die Stadt Hagen nicht der einzige Beitragszahler ist. Des Weiteren gibt er zu bedenken, dass für die Kläranlage Vorhalle mit erheblichen Investitionen zu rechnen sei. Diese Maßnahmen müsse dann auch die Mehrheit der Genossenschaft mittragen. Daher plädiert er dafür ein Konzept zu erarbeiten, welches der Vorstand des Ruhrverbandes mitträgt. Von Seiten des WBH und von seiner Seite sei bislang sehr deutlich gemacht worden, dass die Aufgabe der Kläranlage Fley zum einen aus abwassertechnischen, aber auch aus Kostengründen wichtig für die Stadt Hagen sei. Zudem werde die Chance gegeben, auf dem Gebiet der Kläranlage Fley neues Gewerbegebiet zu schaffen.

 

Herr Thieser sei ebenfalls der Auffassung, dass zunächst keine Diskussion in breiter Öffentlichkeit erfolgen sollte. Er stimmt Herrn Gerbersmann zu, dass die Untersuchungen zunächst abzuwarten sind. Er bittet aber darum, dass die Fragen von Herrn König beantwortet werden und die Einleitung des Planverfahrens bereits vorangetrieben wird.

 

Herr Grothe erklärt, dass mit der Aufstellung des Flächennutzungsplanes im nächsten Jahr die Darstellung als Versorgungsfläche in eine Gewerbegebietsfläche ausgetauscht werden könnte. Eine weiterer Antrag auf Flächennutzungsplanänderung einer dort ansässigen Firma liege bereits vor. Er sagt eine Beantwortung der Fragen zu.

 

Herr Dr. Ramrath bittet darum, die nächsten Schritte auf schnellstmöglichem Weg voranzutreiben. Im Rahmen der planungsrechtlichen Entwicklung sei zu überlegen, ob die Fläche nicht auch im Rahmen der Aufstellung des Regionalplanes angemeldet werden sollte. Der Stadtentwicklungsausschuss habe in seiner letzten Sitzung den Beschluss gefasst, dass aufgrund der zeitlichen Verzögerung bei der Aufstellung des Regionalplanes nochmal geprüft werden soll, welche Gewerbegebiete noch in Frage kommen könnten.

 

Herr Grothe weist darauf hin, dass das Verfahren rund vier bis fünf Jahren dauern werde. Daher plädiert er ebenfalls dafür, gemeinsam mit dem Ruhrverband die Voraussetzungen zu schaffen. Die Flächenverfügbarkeit im Rahmen des  Flächennutzungsplanes sei unproblematisch.

 

Herr Thieser entspricht diesem Vorschlag. Er stimmt Herrn Dr. Ramrath zu, dass bereits zum jetzigen Zeitpunkt eine Änderung über den Regionalplan anzustreben sei. Des Weiteren merkt er an, dass die Stadt Hagen der größte Anteilseigner ist, daher sollten die Gespräche mit dem Ruhrverband auch selbstbewusst geführt werden.

 

Herr Bihs ergänzt bezüglich der Kläranlage Fley, dass die Intention des Rates, diese Fläche als Gewerbefläche zu nutzen, ein interessanter Aspekt sei, aber aus wasserrechtlicher Sicht sei es wesentlich wichtiger die Kläranlagen zusammen zu fassen, da immer wieder Probleme bestehen. Er nennt beispielsweise den Brand der letzten Woche, durch den die biologischen Verfahren gelitten haben. Er versichert, dass er sehr selbstbewusst beim Ruhrverband auftrete und dieser bereits seit rund 10 Jahren über dieses Vorhaben informiert sei. Er merkt an, dass dieses zudem bereits in den letzten beiden Abwasserbeseitigungskonzepten enthalten gewesen sei.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz schlägt vor, die offenen Fragen, inklusive der technischen Optionen, der Zeitplanung und der Interessenslagen des Ruhrverbandes im Stadtentwicklungsausschuss zu beraten.

 

Der Rat ist mit dieser Vorgehensweise einverstanden.

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Beschluss:

Der Rat stimmt dem Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Hagen für die Jahre 2019-2024 zu.

 

Die auf Seite 3 der Vorlage bezifferten Planungskosten der Maßnahme belaufen sich insgesamt auf 1.452.520 Euro.

 

Der Rat der Stadt Hagen beauftragt den WBH, Gespräche mit dem Ruhrverband sowie der Pulp & Paper GmbH aufzunehmen, um die technischen Rahmenbedingungen für die drei Varianten zur Behandlung des Abwassers der Kläranlage Hagen-Fley abzuklären und eine Zeitschiene aufzuzeigen, wann eine Aufgabe der Kläranlage Hagen-Fley möglich ist.

 

Der Beschluss wird sofort umgesetzt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=260389&selfaction=print