13.12.2005 - 18 Neues ÖSPV- Finanzierungssystem im VRR
Grunddaten
- TOP:
- Ö 18
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 13.12.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Hans-Dieter Schumacher
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Hagen stimmt dem neuen ÖSPV (Öffentlicher Straßenpersonenverkehrs) -Finanzierungssystem im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) gemäß Drucksache des Zweckverbandes des VRR Nr. VII/05/30, 2. Nachtrag, einschließlich der Anlagen sowie dem Erlass der Finanzierungsrichtlinie zu.
2. Er beschließt weiterhin, den Finanzierungsbedarf für die Hagener Straßenbahn AG nach den Möglichkeiten des § 19 Abs. 7 und 8 (vormals Abs. 5 und 6) i.V.m. § 20 Abs. 1 der Zweckverbandssatzung des VRR mittels einer Ergebnisübernahme aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages mit der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH sicherzustellen.
3. Der Rat der Stadt Hagen verpflichtet sich, [FB1]zur Sicherstellung der künftigen Finanzierung im VRR ergänzend zu diesem Beschluss einen Folgebeschluss zu fassen, der ‑ unter Vermeidung einer beihilferechtlichen Überkompensation ‑ die Betrauung der im Stadtgebiet tätigen Verkehrsunternehmen, insbesondere der Hagener Straßenbahn AG, zum Gegenstand hat.
[FB1]GGF ERGÄNZEN:
… sofern mit dem VRR und dem Finanzamt eine positive Abstimmung
hinsichtlich der Steuerunschädlichkeit für die Hagener Straßenbahn AG erfolgt
ist,
Auffassung 104 und 13: WEGLASSEN!
