03.05.2018 - 7.2 VII. Nachtrag zur Ordnungsbehördlichen Verordn...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.2
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Do., 03.05.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bearbeitung:
- Birgit Buß
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Hinweis der Schriftführerin.
Ein interfraktioneller Beschlussvorschlag ist als Tischvorlage ausgelegt und mit dem unten stehenden Beschlusstext identisch.
Auf die Frage von Frau Buchholz führt Herr Lichtenberg aus, dass an öffentlichen Plätzen überall dort das Grillen erlaubt ist, wo sich keine Gefahrenlage ergibt. Durch die geänderte Gebietsordnung habe man nun die Möglichkeit, das Grillen an bestimmten Orten zu verbieten.
Von der Verwaltung werde zurzeit geprüft, ob öffentliche Grillplätze eingerichtet werden können, was von Herrn Ali Oglu ausdrückliche begrüßt wird.
Herr Quardt verliest den interfraktionellen Beschlussvorschlag und lässt darüber abstimmen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
1.) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den VII. Nachtrag zur Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Hagen (Gebietsordnung – GebietsO-) vom 24.Oktober 1985, wie er als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist.
2.) Unter §7 Abs. 7 (Grillverbot in folgenden Anlagen) sind zusätzlich der Ferdinand-David-Park und der Funckepark mit aufzunehmen.
3.) Die Verwaltung wird gebeten, mehrsprachige Verbotsschilder mit Piktogrammen aufzustellen.
4.) Die Umsetzung dieses Beschluss erfolgt zeitnah nach der Beschlussfassung des Rates.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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21,6 kB
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