21.03.2018 - 7.6 Verwendung bezirksbezogener Mittel: Zuschussant...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Schmidt äußert sich kritisch zum Zuschussantrag. Vor zwei Jahren wurde für die gleiche Veranstaltung ein Zuschuss bewilligt, um die Veranstaltung in Gang zu bringen, das ist heute seiner Meinung nach nicht mehr notwendig, da die Finanzierung der Veranstaltung steht und nicht von einem Zuschuss der Bezirksvertretung abhängig ist. Man sollte die Zuschüsse lieber an Vereine und Schulen verteilen.

 

Frau Kaufmann macht darauf aufmerksam, dass der Etat für Kulturveranstaltungen erheblich gekürzt wurde, deshalb ist der Antrag durchaus gerechtfertigt.

 

Herr Krippner bemängelt, dass die Kostenaufstellung der Werkhof gGmbH zeitlich sehr knapp vor der Sitzung eingegangen ist. Zur Durchführung einer solch großen Veranstaltung müsste die Beantragung von Zuschüssen besser terminiert werden, die Kostenaufstellung ist seiner Meinung nach nicht detailliert genug und wenig aussagekräftig.  Er behält sich die Enthaltung seiner Fraktion vor.

 

Herr Leisten schlägt einen Zuschussbetrag in Höhe von 1000 € vor.

 

Frau Pfefferer macht deutlich, dass sich die Bezirksvertretung auf jeden Fall auf einen Zuschussbetrag einigen sollte. Ihrer Ansicht nach würde eine Ablehnung des Zuschussantrags ein schlechtes Signal nach außen abgeben, zumal ein Interkulturelles Festival unterstützt werden soll.

 

An der weiteren Diskussion beteiligen sich die Herren Schmidt, Arnusch, Krippner und Leisten.

 

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg beschließt, aus ihrem bezirksbezogenen Mitteln

 

dem Antragsteller             Werkhof gem. GmbH

r die Maßnahme            Auftaktveranstaltung interkulturelles Festival

gemäß Antrag vom           13.03.2018

einen Zuschuss in Höhe von  1.000,--                Euro zu gewähren.

 

Der Beschluss ist bis zum     31.05.2018            befristet.

 

Die Umsetzung der Maßnahme und das Abrufen des Zuschusses mit der Vorlage der Verwendungsnachweise sind bis dahin vom Zuschussempfänger sicherzustellen. Geschieht dies nicht, erlischt der Anspruch auf Auszahlung des Zuschusses.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthalten

CDU

6

 

 

SPD

 

 

3

Bürger für Hohenlimburg

 

2

 

Bündnis 90 / Die Grünen

1

 

 

HAGEN AKTIV

 

 

 

 

 

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

7

Dagegen:

2

Enthaltungen:

3

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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