21.03.2018 - 6.9 CDU-Fraktion: Parkraum für Großlaster zu Zeiten...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Leisten unterbreitet den geänderten Beschlussvorschlag.

 

Herr Krippner macht deutlich, dass seine Fraktion dem Antrag nicht zustimmen wird. Als Gründe führt er die nicht abgestimmten hygienischen Voraussetzungen und eventuell aufkommende Lärmbelästigungen für die angrenzenden Anwohner an.

 

Herr Arnusch schließt sich Herrn Krippner an und erklärt, dass auch die Fraktion  Bürger für Hohenlimburg dem Antrag aus den gleichen Gründen wie die SPD-Fraktion nicht zustimmen wird. Er fügt hinzu, dass die Durchfahrtshöhe an der Einfahrt zum Parkplatz auf 2,10 Meter begrenzt wurde, um zu verhindern, dass LKW dort parken.

 

Frau Nigbur-Martini äußert sich auch kritisch zum geänderten Beschlussvorschlag, da ihrer Meinung nach nicht sichergestellt ist, dass es nicht einen permanenten Zu- und Abflussverkehr dort geben wird. Es müsste für die LKW-Fahrer eine Möglichkeit in Form einer Hinweistafel geben, wieviel von den zehn vorhandenen Parkplätzen belegt oder frei sind.

 

Frau Pfefferer stimmt Frau Nigbur-Martini zu und wird dem Antrag auch nicht zustimmen.

 

Herr Schmidt ergänzt, dass vermutlich die Obergrenze von 10 LKW-Parkplätzen durch die LKW-Fahrer nicht eingehalten wird, sondern dass letztendlich der komplette Parkplatz ausgenutzt wird.

 

An der weiteren Diskussion beteiligen sich die Herren Leisten, Krippner und Sondermeyer.

 

Herr Leisten zieht den Antrag für seine Fraktion zurück.

 

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Beschluss:

Angesichts der weiteren Mangelsituation von entsprechendem Parkraum wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, inwieweit auf dem Parkplatz des Kirchenbergstadions eine nennenswerte Zahl von LKW Standplätzen ausgewiesen werden nnen

 

Geänderter Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, auf dem Parkplatzbereich Stell- und Ruheplätze für mindestens 10 große Lastkraftwagengespanne für einen Probezeitraum von acht Monaten nach Fertigstellung durch geeignete temporäre Parkplatzmarkierungen zu schaffen. Am Ende des Zeitraums erfolgt eine Besichtigung und Entscheidung über die weitere Vorgehensweise.

 

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X

Ohne Beschlussfassung

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen