15.03.2018 - 4.4 Dringlichkeitsantrag der Fraktionen SPD, Die Li...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Herr Rudel erläutert den Dringlichkeitsantrag. Der Presse sei zu entnehmen gewesen, dass sich die geplante Ausschüttung in Höhe von 10 Mio. Euro möglicherweise verringere. Eventuell würden auch bestehende Verträge eine Ausschüttung verhindern.

 

Herr Gerbersmann rechtfertigt die Einplanung der Enervie-Ausschüttung in den Haushalt. Diese sei so zu beurteilen wie jede andere Ausschüttung eines Unternehmens. Ein Haushaltsplan bestehe zum Zeitpunkt der Erstellung aus Prognosen, die auf Erfahrungswerten oder - wie hier - auf Äußerungen von Geschäftsführungen beruhen würden. Der Vorstand der Enervie habe ein Alternativszenario zu den ursprünglich vorgesehenen Rückzahlungen des Darlehens 2020 entwickelt. Dies beinhalte, dass man bei einer Splittung der Rückzahlung zu einer Ausschüttungsfähigkeit des Unternehmens kommen könne. Nach ersten im Grundsatz positiven Gesprächen mit Darlehensgebern und Banken sei dies in die Planung aufgenommen worden.  Danach seien weitere Gespräche geführt worden.

Für den gestellten Antrag hätte er vor der Sitzung der Kommission für Beteiligungen und Personal Verständnis gehabt. In dieser Sitzung habe jedoch der Vorstand der Enervie überzeugend die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens, die wirtschaftliche Möglichkeit der Ausschüttung, die positiv bewerteten Gespräche mit den Banken sowie den detaillierten Zeitplan der zu fassenden Beschlüsse dargestellt.

Die Wahrscheinlichkeit, dass es zur Ausschüttung komme, sei hoch.

Die Differenz zwischen den ursprünglich eingeplanten 4 Mio. Euro und den jetzt absehbaren rund 3,4 Mio. Euro beruhe darauf, dass man zu Beginn der Gespräche von einer anderen Splittung der Tilgungen ausgegangen sei, die aber aufgrund der weiteren Gespräche so nicht mehr möglich sei. Dies sei jedoch unproblematisch, da die Enervie aufgrund gut laufender Geschäfte eine gut 500.000 Euro höhere Konzessionsabgabe zahlen müsse, die noch nicht im Haushalt eingeplant sei. Damit würde quasi aus demselben Unternehmen heraus eine Kompensation des reduzierten Ausschüttungsbetrages erfolgen. 

Die Thematik sei von Anfang an transparent gegenüber der Bezirksregierung Arnsberg kommuniziert worden. Da von dort keine Bedenken gegen die Verschiebung der Rückzahlungen erhoben wurden, gehe er davon aus, dass die Kommunalaufsicht keine Bedenken gegen die Einstellung der Enervie-Ausschüttung in den Haushaltsplan haben werde.

 

Herr Dr. Ramrath äußert Unverständnis über den gestellten Antrag. Das Verfahren zur Aufstellung eines Haushaltsplanes sowie die Voraussetzungen für die Einstellung einer einzelnen Einnahmeposition seien bekannt. Die unübliche Forderung der Rechtssicherheit einer Einnahmeposition werte er als Störfeuer, zumal der Rat den Haushalt bereits verabschiedet habe.

Er fordere die SPD-Fraktion auf, den Antrag auch im Sinne einer gedeihlichen Zusammenarbeit zurückzunehmen.

 

Herr Hentschel erklärt, dass die antragstellenden Fraktionen die aktuellen Zahlen erst in der Sitzung der Kommission für Beteiligungen und Personal erfahren hätten.

Der Aufsichtsrat der Enervie habe die Ausschüttung noch nicht bewilligt und es läge auch nichts Schriftliches von den Banken vor.

Er gebe zu bedenken, dass die Enervie bei der angedachten Konstellation - Ausschüttung statt Tilgung -  mit zusätzlichen Schulden belastet würde, für die auch mehr Zinsen gezahlt werden müssten.

 

Herr König betont, dass mit dem Antrag nicht der Haushalt torpediert werden solle. Man wolle jedoch verdeutlichen, was im Haushalt passiere. Als die SPD-Fraktion 50.000 Euro für Sozialverbände beantragt habe, sei angeblich der Haushalt gefährdet gewesen. Nun sei dagegen ein Ausgleich von fehlenden 600.000 Euro aus der Enervie-Ausschüttung möglich. Er sehe zahlreiche Luftbuchungen im Haushaltsplan.

Er weist nochmals darauf hin, dass es Verträge gebe, die gegen eine Ausschüttung sprechen würden. Auch die SPD-Fraktion hoffe, dass dies positiv geregelt werden könne.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz korrigiert die Annahme von Herrn Hentschel, dass die Schuldenlast der Enervie am Ende des Betrachtungszeitraumes bei der nun gewählten Variante höher sei. Das Gegenteil sei der Fall.

 

Herr Thielmann resümiert, dass die im Antrag erbetene Darstellung durch die Beantwortung des Kämmerers erfolgt und der Antrag somit erledigt sei. Für das Nachkarten habe er kein Verständnis.

 

Herr Schmidt wirbt um Verständnis für den Antrag und erinnert daher daran, dass der Doppelhaushalt vor zwei Jahren unter der Vorgabe verabschiedet worden sei, dass der Haushaltsausgleich um ein Jahr verschoben werden könne. Der Kämmerer hätte damals für eine Genehmigung gute Aussichten gesehen. Letztendlich sei die Stadt in eine heikle Situation geraten, in der auch die Mittel aus dem Stärkungspakt auf dem Spiel gestanden hätten.

Wenn nun die Dividende der Enervie auf der Kippe stehe, müsse man Verständnis dafür haben, dass dies im Rahmen der Sorgfaltspflicht hinterfragt werde.

 

Herr Rudel bestärkt, dass durch den Antrag nicht beabsichtigt gewesen sei, den Haushalt in Misskredit zu bringen.

Er hätte sich gewünscht, dass die von Herrn Gerbersmann angesprochenen Auskünfte der Bezirksregierung den Fraktionen weitergegeben worden wären.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz betont, dass in der Sitzung der Kommission für Beteiligungen und Personal auch die Abstimmung mit der Bezirksregierung Arnsberg deutlich gemacht worden sei.

 

Herr Gerbersmann wendet sich an Herrn Hentschel und erläutert, dass in noch keinem Unternehmen der Aufsichtsrat oder Verwaltungsrat über Ausschüttungen beschlossen habe. Dies sei auch noch nicht möglich und könne daher kein Argument sein.

Die Ausschüttung der Enervie würde aus dem Ergebnis erfolgen, nicht durch Verschuldung.

Hinsichtlich des Vergleiches der 50.000 Euro für die Sozialverbände mit dem Ausgleich des fehlenden Ausschüttungsbetrages stellt er klar, dass es nicht darum gegangen sei, dass die 50.000 Euro den Haushalt aufgrund der Summe gefährdet hätten, sondern dass es eine neue freiwillige Leistung ohne Gegenfinanzierung gewesen wäre, die der Stadt nicht erlaubt sei.

Die Darstellung von Herrn Schmidt, was er angeblich zur Haushaltsausgleichverschiebung gesagt habe, weist er zurück. Er habe zu keinem Zeitpunkt behauptet, dass diese gesichert sei.

 

Herr Riechel äußert Unverständnis über den Sinn des Antrages. Als Aufsichtsratsmitgliedern müsste Herrn Hentschel und Herrn Rudel bekannt sein, welche Gespräche derzeit mit der Stadt Lüdenscheid und den Banken geführt würden.

 

Herr Strüwer resümiert, dass der Haushalt mit Fokus auf die Haushaltswirklichkeit seriös und vorsichtig kalkuliert und verabschiedet worden sei. Es bestehe die Möglichkeit, die aufgrund der geringeren Ausschüttung fehlenden 600.000 Euro durch die höheren Konzessionsabgaben, die sich bereits jetzt deutlich darstellen würden und auch in den nächsten Jahren zu erwarten seien, auszugleichen. Dass dies durch die Antragsteller ignoriert würde, halte er für abenteuerlich.

 

Herr Hentschel vertritt mit Blick auf die Schuldensituation die Auffassung, dass in der Vergangenheit zu wenig Wert auf die Belastbarkeit des Haushalts gelegt worden sei.

Es könne auch nicht sein, dass bei Forderungen seiner Fraktion Schriftliches und Belege gefordert würden, die Kämmerei umgekehrt aber keine Belege vorlege.

 

Herr König führt aus, dass mit den 600.000 Euro auch Investitionen in die Zukunft möglich gewesen seien.

 

Frau Pfefferer bittet, auch bei emotionalen Diskussionen die Lautstärke der Wortbeiträge nicht zu übertreiben.

 

Herr Wisotzki begrüßt, dass die Enervie hinsichtlich der Restrukturierung auf einem guten Weg sei und die Bonität steige.

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Die Verwaltung stellt dar, wie sie die in den Haushalt eingestellte, aber aktuell immer noch nicht gesicherte Maßnahme

 

18_01.001 Anpassung Zuschuss HVG 5731 4.000.000 2018

Aufgrund guter Ergebnisse der Beteiligungen der Stadt Hagen in den Vorjahren und insbesondere durch die wieder einsetzende Ausschüttung der Enervie, kann der Zuschuss an die HVG ab 2018 gesenkt werden. Die Maßnahme dient als Kompensation für die teilweise wegbrechende Sparkassenausschüttung aus der Maßnahme 11_OBBC.006S.

 

unter den gegebenen vertraglichen Bedingungen realisieren will. Dargestellt werden soll auch, wie ein mögliches Defizit bei Nichtrealisierung der Maßnahme oder bei Abweichung vom eingestellten Betrag im Haushalt ausgeglichen werden soll.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

X

Ohne Beschlussfassung

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage