07.03.2018 - 8.4 Geplante Nutzungsänderung für das Gebäude an de...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Hammerschmidt berichtet, dass ein Investor mit den vorliegenden Plänen in dieser Vorlage an die Bauverwaltung herangetreten sei und hierzu eine Grundsatzentscheidung erwartet, ob eine derartige Planung gewünscht sei. Anschließend möchte der Investor eine Bauvoranfrage stellen. Erst wenn diese positiv entschieden werde, soll ein Bauantrag gestellt werden.

Städtebaulich sei eine derartige Erweiterung denkbar. Das einzige Problem sei die neu geplante Erschließung des Parkplatzes. Die Fläche sei im bestehenden Bebauungsplan als Grünfläche ausgewiesen und ziehe eine Änderung des Bebauungsplanes nach sich.

Frau Kingreen beschreibt die rückwärtige Fläche als nicht ansprechend und begrüßt neue Planungen. Doch die Aufteilung auf mehrere Geschosse sieht sie problematisch, insbesondere eine Kindertagesstätte in den obersten Bereich.

Frau Hammerschmidt erklärt, dass sich die Bauverwaltung an diesem Ort eine höhere Bebauung vorstellen könne.

 

Frau Schuchardt sieht das Projekt kritisch und regt an, einen Ortstermin durchzuführen.

Dazu sagt Frau Hammerschmidt, dass alle kritischen Fragen im Zuge des Verfahrens geprüft und durch Gutachten gestützt werden.

 

Eine Frage von Herrn Peters zur geplanten Zufahrtsfläche wird von Frau Hammerschmidt beantwortet.

 

Herr Geisler möchte die Diskussion beenden, da alle weiteren Fragen im Verfahren geklärt werden können.

 

Dem Wunsch von Frau Schuchardt, die Entscheidung zu Gunsten eines Ortstermins zu verschieben wird nicht entsprochen und Herr Quardt lässt über den Beschlussvorschlag so abstimmen.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt dem vorgestellten Nutzungskonzept für die Eppenhauser Straße 18 zu und befürwortet die Änderung des B-Planes Nr. 24/65.

 

Nach Rechtskraft des Bebauungsplanverfahrens befürwortet der STEA eine Veräerung der städtischen Grundstücksflächen (öffentlichen Grünfläche) an den Investor.

 

Die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens auf dem Grundstück, Gemarkung Eppenhausen, Flur 3, Flurstück 150 wird durch einen positiven Bauvorbescheid unter Ausschluss der Erschließung bestätigt.

 

Der Antragsteller übernimmt im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung alle Kosten, die im Verfahren anfallen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

5

 

 

CDU

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke.

1

 

 

AfD

1

 

 

Parteilos

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

16

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=259210&selfaction=print