14.12.2005 - 9 Grundstück Römershof (für den Bau einer Kindert...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Mi., 14.12.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Renate Haack
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Strüwer führt aus,
dass ihm bei dieser Vorlage aufgefallen sei, dass man hier in einem
Gewissenskonflikt sei. Auf der einen Seite sei man froh für jede Familie, die
in Hagen ansiedele. Andererseits sei es natürlich auch wichtig, Flächen für den
Gemeinbedarf vorzuhalten. Hier seien in Richtung Tagesbetreuung bestimmte
Bedarfe hochgerechnet worden.
Er richtet die Frage an die
Verwaltung, ob geprüft worden sei, ob eine alternative Fläche vorhanden sei.
Herr Steuber erklärt, dass
die Verwaltung in dieser Vorlage deutlich gemacht habe, dass das Vorhalten des
ausgewiesenen Grundstücks für den Bau einer Kindertageseinrichtung als
notwendig gesehen werden.
Wenn diese nach alternativen
Grundstücken suchen solle, müsse ein entsprechender Auftrag an die Verwaltung
ergehen.
Herr Schledorn bringt seine
Empörung darüber zum Ausdruck, dass diese Vorlage im Stadtentwicklungsausschuss
beraten wurde, ohne dass sich zuvor der Jugendhilfeausschuss eine Meinung dazu bilden konnte. Nur auf Bitte
von Mitgliedern des Stadtentwicklungsausschusses sei die Vorlage zurück an den
Jugendhilfeausschuss verwiesen worden. Er bittet Herrn Steuber, dafür zu
sorgen, dass im Gemeindevorstand darüber gesprochen würde, dass Vorlagen, in
denen es um Angelegenheiten des Jugendbereiches ginge, der Jugendhilfeausschuss
automatisch beteiligt würde.
Herr Reinke schlägt vor,
einen Auftrag an die Verwaltung zu erteilen, zu prüfen, ob es eine alternative
Fläche gibt.
Herr Fischer fragt sich,
ob diese Thematik nicht in die Kindertagesstättenbedarfsplanung eingebettet
werden müsse. Bei drohenden Schließungen von Einrichtungen leuchte ihm die
Diskussion um einen Neubau einer Tagesstätteneinrichtung nicht ein.
Herr Steuber weist darauf
hin, dass der Jugendhilfeausschuss in diesem Einzelfall ausdrücklich gebeten
worden sei, sich mit diesem Thema zu beschäftigen.
Es gehe nur darum, ob die Fläche
weiterhin bereitgestellt werden solle.
Herr Goldbach erläutert den
Sinn von Bebauungsplänen als strategisches Instrument für die Bedarfsplanung
von Flächen. Der Ausschuss müsse sich überlegen, ob er auf diese Möglichkeit
verzichten wolle, dort noch agieren zu können. Auch eine Ersatzfläche müsse
planungsrechtlich dafür ausgewiesen werden.
Herr Decker ist der
Meinung, dass das Grundstück nicht ohne gründliche Prüfung aufgegeben werden
sollte.
Herr Grzeschista weist darauf
hin, dass dieses Verfahren jetzt achteinhalb Jahre andauere und der Eigentümer
habe nun ein Recht auf eine zügige Entscheidung.
Frau Klos-Eckermann stellt klar,
dass der Eigentümer beim Kauf des Grundsstücks über bestehende Planungen im
Bilde gewesen sei.
Sie stellt fest,
dass ihre Fraktion gegen eine Prüfung, ob sich im Quartier eine ähnlich
gestaltete Fläche befinde, nichts einzuwenden hätte. Grundsätzlich sähe man
jedoch vorab überhaupt keine
Notwendigkeit, an dieser Lage etwas zu ändern.
