14.02.2018 - 4.2 Haushaltsplanberatungen 2018 / 2019

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Wortprotokoll

Herr Thieser ruft im Folgenden die einzelnen Seiten auf und bittet um entsprechende Meldung bei Anmerkungen. Grundsätzlich anzumerken ist durch Herrn Thieser, dass eine Erklärung der dort angegebenen und vorliegenden Zahlen nicht möglich ist, da keine Erläuterungen bestehen. Es ist fraglich, ob den gesetzlichen Ansprüchen genüge getan ist, da ein Bürger/eine Bürgerin damit nicht zurechtkommen kann.

 

Herr Pleie teilt mit, dass der Haushaltsplan in dieser Form und seinem reduzierten Umfang erstmalig so erstellt worden ist. Die Prüfung der gesetzlichen Ansprüche wird aufgenommen und geprüft werden.

 

Herr Dr. Fischer teilt die Auffassung von Herrn Thieser und bittet um eine entsprechende Nachvollziehbarkeit durch Fachfremde.

 

Aufgerufen werden durch Herrn Thieser im Weiteren die Seiten 8 und 9.

 

Herr Stricker spricht an, dass es im Bereich der Personalaufwendungen von 2017 auf 2018 eine erhebliche Aufstockung von Mitteln gegeben hat und möchte wissen, ob es hier eine zusätzliche Kraft im Bereich der Sportverwaltung gegeben hat.

 

Herr Pleie erläutert hierzu, dass im Weiteren unten angeführt ist, dass die Personalaufwendungen einmal unterteilt sind in aktive Beschäftigte und zum Anderen die Rückstellungen erheblich gestiegen sind. Erklärbar ist dies vermutlich durch eine neu eingestellte Mitarbeiterin. Mehr kann hierzu ohne die Hinzuziehung Kämmerei nicht gesagt werden.

 

Herr Thieser regt an, dass über die Protokollklärung die Frage beantwortet wird.

 

Herr Kriegel merkt an, dass in 2017 auch Aufwendungen für die Leitungen des Servicezentrum Sports entstanden sind. Die Stelle soll jetzt wieder besetzt werden.

 

Herr Thieser bittet um Erläuterung, woraus sich die ordentlichen Erträge zusammensetzen. Eine Klärung scheint heute nicht möglich, da kein Haushalt beraten werden kann, wenn keine Erklärungen zu Fragen möglich sind.

 

Herr Schulte gibt an, zum Beispiel das Wort ‚Transferaufwendungen‘ nicht zu verstehen und nicht nachvollziehen zu können, wohin 340.000 € transferiert werden.

 

Herr Dr. Fischer teilt seine Auffassung mit, dass es sich hierbei um eine Daueraufwendung zu handeln scheint.

 

Herr Pleie kann die im Raum stehende Frage an dieser Stelle nicht beantworten und bittet um Aufnahme in das Protokoll.

 

Weitere Nachfragen zur Seite 9 bestehen nicht, Herr Thieser ruft die Seite 10 auf.

 

Herr Stricker fragt nach einer Erläuterung zu  Punkt 31 -Aufwendungen aus internen Leistungsbezügen-

 

Herr Pleie teilt hierzu mit, dass hierbei über Schlüssel gesamtstädtisch auf die einzelnen Bereiche verteilt wird. Die gesamten Aufwendungen werden prozentual über die interne Leistungsverrechnung den einzelnen Bereichen zugerechnet. Die gesamtstädtischen Kosten werden berechnet und hier aufgelistet ist der Anteil, der auf den Bereich des SZS gefallen ist. Es handelt sich um eine informativ errechnete und verrechnete Größe.

 

Herr Schulte stellt die Nachfrage, ob es sich hierbei um eine tatsächlich gerechtfertigte Größe in Höhe von 4,2 Millionen Euro handelt, die das SZS zu tragen hat. Er bittet um eine genauere Erklärung als die gemachten Angaben.

 

Herr Pleie erwidert, dass auch diese Größe dem Protokoll beigefügt werden kann.

 

Zur Seite 12 fragt Herr Stricker, wofür im Jahr 2018 3,24 Millionen an Ausgaben für Baumaßnahmen investiert wurden. Die Ausgaben sind im Weiteren erklärt und aufgeführt. Es handelt sich hierbei um Planungen unter anderem für die Sanierung zweier Kunstrasenplätze und einer Hallensanierung.

 

Bezug nehmend auf die Seite 16 fragt Herr Thieser, ob davon ausgegangen werden kann, dass hier auch ein Eigenanteil enthalten ist, welcher durch die Sportpauschale finanziert werden soll. Es erfolgt der Hinweis an das Protokoll, dass das Geld ausprinzipiellen Gründen aus der Sportpauschale als Eigenmittel verwand wird. Einen entsprechenden Beschluss hierzu gibt es nicht.

 

Herr Pleie erläutert hierzu, dass ein entsprechender Beschluss nicht erforderlich ist. Zum einen gibt es das KP3, welches besagt, dass Eigenanteile aus dazugehörigen Schul- oder Sportpauschalen genommen werden. Bei Forderung eines Beschlusses bei jeder Maßnahme, ist dieses entsprechend aufzunehmen. Es ergibt sich jedoch aus dem nachfolgenden Papier KP3 und der Sportpauschale.

 

Herr Schrötter bittet um Nennung der verbleibenden Summe bezüglich der Sportpauschale. Es steht nicht fest, was noch vorhanden ist und verplant werden kann, da keine Informationen hierzu bekannt sind.

 

Herr Pleie teilt informativ mit, dass diese Erläuterungen entsprechend auf der Seite 21 zu finden sind. Demnach stehen noch 888.347 € in der Sportpauschale für das Jahr 2018 noch zur Verfügung.

 

Herr Thieser stellt für das Protokoll fest, dass die Verwendung von Mitteln aus der Sportpauschale eines Beschlusses des Sport- und Freizeitausschusses bedarf.

 

Herr Stricker hält es für fraglich, dass die Summe in Höhe von 77.000 € für die Ausstattung der Sportanlagen ausreichend ist. Gravierender allerdings ist, dass die festgelegte Summe von 7.000 € jährlich für die Sportplätze in keinem Fall ausreichend sind. Es wird um Erläuterung hierzu gebeten.

 

Herr Pleie erklärt, dass es sich bei den genannten Summen jeweils um Investitionsmittel handelt. Ob die Mittel an der Stelle ausreichend sind kann nicht beantwortet werden. Rückblickend auf das Jahr 2016 lässt sich feststellen, dass die Mittel in Höhe von 77.000 € nicht vollständig ausgeschöpft wurden. Die 7.000 € gelten ausschließlich Neuanschaffungen und werden als ausreichend angesehen.

 

Herr Thieser hält für das Protokoll fest, dass die Mittel aus Sicht der Fachverwaltung ausreichend sind.

 

Zur Verwendung der Sportpauschale weist Herr Thieser darauf hin, dass die 30.000 € Eigenanteil für den Kluthertsportplatz noch enthalten sind. Es wird nachgefragt, warum 19.000 € für den Anteil Sportpauschale Kompensation ASP Maßnahme Sportstättennutzungsgebühr mit aufgeführt sind.

 

Herr Pleie teilt mit, dass es sich bei den 19.000 € um eine Pauschale handelt, die für eine ASP-Maßnahme jedes Jahr automatisch umgebucht wird aus den Sportpauschalen. Die Sportstättennutzungsgebühr ist beschlossen und eine Kompensation wird nicht benötigt. Da dieses jedoch zum Zeitpunkt des Entwurfs der Fachausschussunterlagen noch nicht fest stand, sind die

19.000 € auch weiterhin aufgeführt. In der Veränderungsliste wird dieses jedoch korrigiert werden.

 

Herr Dr. Fischer drückt seine Dankbarkeit aus darüber, dass entsprechende Gelder zur Verfügung gestellt werden. Erfreulich ist, dass sogar das Ansparen von Mittel möglich ist, da nicht eine vollständige Ausschöpfung erfolgt. Das Sparpotenzial für 2019 und 2021 wird angeführt.

 

Herr Gronwald kommt noch einmal zu sprechen auf den Eigenanteil in Höhe von 30.000 € für den Sportplatz Klutert und stellt die Nachfrage, was aus dem Verein Fortuna Hagen nunmehr werden wird.

 

Darauf antwortend teilt Herr Kriegel mit, dass es bereits vor Monaten Gespräche mit dem Verein Fortuna Hagen gegeben hat. Einen offiziellen neuen Kenntnisstand gibt es derzeit nicht. Die Planung bezüglich der Aufgabe des Sportplatzes Klutert zur kommenden Saison besteht weiterhin.

 

Herr Thieser stellt hierzu fest, dass eine Investition in Umkleidekabinen nur Sinn macht, wenn gleichzeitig auch der Platz saniert wird, welcher sich in einem schlechten Zustand befindet. Die entsprechenden Mittel hierfür stehen nicht zur Verfügung. Eine Unterbringung aller Mannschaften in der Bezirkssportanlage Haspe ist nach Feststellung möglich. Zu klären ist noch die Frage bezüglich eines Clubheimes. Nach Vereinsaussage soll dieser fortgeführt werden und in die BSA Haspe verlagert werden.

 

Herr Dr. Fischer erinnert an das letzte Gutachten, dass Hagen zu viele kleine Vereine hat. Es sollte Sorge getragen werden, dass dieses beendet wird. Stetig neu gegründeten, kleinen Vereinen, die Ansprüche an Plätze und Hallen stellen muss entgegen gearbeitet werden.

 

Eine Überarbeitung der Richtlinien ist nach Herrn Thieser auch unter diesem Gesichtspunkt erfolgt.

 

Herr Alexander nimmt Bezug auf die Richtlinien und stellt fest, dass das Grundgesetz zu ändern sei um die Gründung kleinerer Vereine zu unterbinden. Demnach kann mit 7 Personen ein Verein gegründet werden. Die vom SZS erarbeiteten Richtlinien lassen ersehen, wann ein Verein Anspruch auf einen Kunstrasenplatz hat. Die Ausarbeitung des SZS ist vollkommen passend.

 

Herr Schulte nimmt noch einmal Bezug auf die Aussage des Herrn Fischer bezüglich der angesparten Beträge. Es ist heute schon absehbar, wann die neu gebauten Kunstrasenplätze erstmalig saniert werden müssen. Demnach müssten kaufmännisch betrachtet jetzt bereits Rücklagen gebildet werden.

 

Nach Herrn Thieser sind Rückstellungen vorhanden. Diese sollten zur nächsten Sitzung zur Verfügung gestellt werden.

 

Herr Gronwald stellt im Hinblick auf Seite 21 die Frage nach extra vorhandenen Rückstellungen. Die Frage kann so nicht beantwortet werden.

 

Herr Hoffmann teilt bezogen auf die Planung mit, dass in mehreren Jahren die Investitionskosten nicht hoch, aber Renovierungskosten vorhanden sein werden und entsprechende Mittel im Hinblick auf die vorzunehmenden Sanierungen der Plätze über die Jahre zu planen sind.

 

Herr Thieser schlägt für die nächste Sitzung einen Tagesordnungspunkt Sportpauschale mit einer detaillierten Darstellung der aktuellen Situation vor, um dann eine vernünftige Diskussion führen zu können.

 

Herr Dr. Fischer bittet um Ergänzung des jeweiligen Errichtungsdatums der Kunstrasenplätze zur zeitlichen Einschätzung der vorzunehmenden Sanierungen.

 

Herr Kriegel teilt mit, dass entsprechende Tabellen bezüglich der Kunstrasenplätze vorhanden sind. Rücklagenbildungen hierzu sind vorhanden.

 

Herr Thieser stellt die Frage in den Raum, ob für die anderen Sportanlagen auch entsprechende Rücklagen vorhanden sind. Hierüber soll in der nächsten Sitzung gesprochen werden.

Bedenken, den Teilhausschalt so zu beschließen bestehen keine.

 

Anmerkung: Die offenen Fragen wurden durch den Fachbereich Finanzen & Controlling beantwortet. Sie sind in der Anlage 8 der Vorlage 0193/2018 beigefügt und in der Sitzung vom 22.02.2018 dem Rat und HFA vorgelegt worden.

 

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Beschluss:

 

Der Sport- und Freizeitausschuss stimmt dem vorgelegten Haushaltsplanentwurf 2018 / 2019 r den Bereich Sport zu.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

4

 

 

CDU

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

 

 

 

AfD

1

 

 

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

 

 

 

 

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

13

Dagegen:

 

Enthaltungen:

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=257027&selfaction=print