13.02.2018 - 6.6 Mindestabstandsregelung für Windenergieanlagenh...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Dr. Ramrath führt aus, dass die CDU, Hagen Aktiv und die FDP Fraktion gemeinsam einen Sachantrag gem. § 16 (1) der GeschO zu diesem TOP eingereicht hat. Die Mitglieder erhalten als Tischvorlage eine Kopie. Der Sachantrag wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Herr Bleja weist darauf hin, dass aktuell ein Gerichtsverfahren in dieser Sache läuft. Die Antragsteller wollten auf die neuen Richtlinien nicht mehr warten und haben einen Antrag auf Errichtung eines Windrades gestellt. Die Genehmigungsbehörde hat diesen Antrag auf Grundlage des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes abgelehnt.

 

Herr Panzer ist der Ansicht, dass die Verwaltung sehr viel Arbeit in die Teiländerung des FNP gesteckt hat um die Windkraftzonen rechtssicher abzugrenzen. Die erhobenen Proteste gegen diese Zonen haben mit der Realität nichts mehr zu tun. Es ist zu erwarten, dass die Investoren für Windkraftanlagen das Interesse verlieren und in der nächsten Stadt ihre Anträge stellen. Dadurch entfallen der Stadt Hagen Steuereinnahmen, die sie aber benötigt.

 

Herr Meier teilt mit, dass die SPD Fraktion nach Ablauf des Moratoriums das Verfahren Teilflächennutzungsplan Windenergie fortführen möchte und stimmt daher gegen den vorliegenden Sachantrag.

 

Herr Dr. Ramrath lässt über den Sachantrag abstimmen und schlägt vor den Punkt 1. zu modifizieren: Der Stadtentwicklungsausschuss steht zu den

Einwände hiergegen werden nicht erhoben.

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen möge beschließen:

 

  1. Der Ausschuss steht zu den grundsätzlichen Zielen der Energiewende.

 

  1. Die mittlerweile veraltete Darstellung der Rechtslage (Stand: 25.10.2017) und die Erläuterungen zum Entwurf des neuen Windenergie-Erlasses sowie die Beantwortung der Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Ratssitzung vom 31.08.2017 zu TOP I.4.2. werden zur Kenntnis genommen, soweit sie noch dem aktuellen Sachstand entsprechen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Kabinettsbeschluss vom 20.12.2017 zum Landesentwicklungsplan (LEP) geplanten Änderungen auf deren Relevanz für die Hagener Planungen hin zu prüfen. (Kabinettsbeschluss vom 20.12.2017, siehe Anlage)

 

  1. Nach Vorliegen der planungsrechtlich verbindlichen Grundlagen sollen individuelle Vorrangzonen dort eingerichtet werden, wo diese in der Bevölkerung die entsprechende Akzeptanz finden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

 

5

 

CDU

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

2

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

0

 

 

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

9

Dagegen:

7

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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