07.02.2018 - 5.3 SPD-Fraktion: Fragen Mozartstr. 17-21

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Wortprotokoll

Frau Korn erklärt, dass die Entwicklung der letzten Monate  in der vorliegenden schriftlichen Stellungnahme dargestellt wurde.

 

Zum aktuellen Sachstand kann sie mitteilen, dass die Aufzüge in drei Häusern funktionieren, leider ist der Aufzug in der Mozartstraße 19 noch immer außer Betrieb.

 

Durch den Fachbereich Wohnen wurden Maßnahmen nach dem Wohnungsaufsichtsgesetz ergriffen, ein Zwangsgeld in Höhe von 5000 wurde angedroht und festgesetzt.

Ein Geldeingang konnte beim Fachbereich für Finanzen und Controlling bis heute nicht verzeichnet werden, es liegt jedoch eine Vollstreckungsankündigung vom 26.01.2018 vor, das Zwangsgeld wird eingefordert.

 

Zwischenzeitlich wurde schon ein weiteres Zwangsgeld in Höhe von 8000 angedroht, vor der Festsetzung dieses Zwangsgeldes trat man auf Wunsch des Verfügungsberechtigten nochmals in Gespräche ein.

 

Im Rahmen dieser Gespräche wurde festgestellt, nachdem eine weitere technische Überprüfung erfolgte, dass die Aufzugsteuerung aufgrund des vorliegenden Schadens nicht repariert werden kann, sondern dass eine neue Steuerung eingebaut werden muss.

Ein erstes Angebot wurde durch den Verfügungsberechtigten eingeholt und dem Fachbereich Wohnen auch vorgelegt, der Verfügungsberechtigte möchte aber noch ein Vergleichsangebot einholen.

Ihm wurde bis Freitag, 09.02.2018 um 16 Uhr eine Frist eingeräumt, um eine Ausfertigung der Auftragsbestätigung für eine neue Steuerungsanlage vorzulegen, ansonsten wird das angedrohte Zwangsgeld in Höhe von 8000 festgesetzt.

 

Frau Korn erklärt auf eine Nachfrage von Herrn Leisten, dass das Zwangsgeld ein Druckmittel sein soll, um den Verfügungsberechtigten zum Handeln zu bringen. Darüber hinaus wird schon seitens des Fachbereichs Wohnen über die Möglichkeit von Ersatzvornahmen nachgedacht.

 

Herr Akkaya wünscht sich einen erhöhten Druck auf die Wohnungseigentümer und auch Herr Schmidt wünscht sich eine zügige Erledigung der Angelegenheit.

 

Frau Korn erklärt, dass zunächst nicht ersichtlich war, dass die komplette Steuerung der Aufzuganlage defekt ist und erneuert werden muss. Es wurde davon ausgegangen, dass der Aufzug vor Ort repariert werden kann.

Sie fügt hinzu, dass keiner der Mieter das Angebot der Stadt Hagen auf Ersatzwohnungen und zusätzliche Hilfestellungen angenommen hat.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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