13.12.2005 - 8 Bebauungsplan Nr. 9/61 (014) -Schul- und Sportg...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 13.12.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Die Frage von
Herrn Meier, warum in einem derartigen Planänderungsverfahren für die
Errichtung eines Wohnhauses auch Ausgleich und Ersatz einbezogen werden müsse,
beantwortet Herr Schädel dahin gehend, dass dies vom Gesetzgeber eindeutig vorgegeben
sei.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden
Beschluss zu fassen:
zu a) Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und privaten Belange die vorgebrachten Anregungen zurück bzw. berücksichtigt sie ganz oder teilweise im Sinne der Stellungnahmen in der Begründung der Vorlage. Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
zu b) Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 9/61 (014) -Schul- und Sportgelände Boelerheide, 1. Nachtrag-, 1. Änderung gem. § 13 BauGB mit den in der Vorlage beschriebenen Änderungen/Ergänzungen nach § 2 und § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung i. V. m. § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der zuletzt gültigen Fassung als Satzung. Ferner beschließt der Rat der Stadt Hagen die Begründung zur 1. Änderung gem. § 13 BauGB des Bebauungsplans Nr. 9/61 (014) -Schul- und Sportgelände Boelerheide, 1. Nachtrag-, vom 20.10.2005 die Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist.
Voraussichtlicher Ablauf des Verfahrens:
Rechtskraft mit der Veröffentlichung im
Januar/Februar 2006.
