13.12.2005 - 8 Bebauungsplan Nr. 9/61 (014) -Schul- und Sportg...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Die Frage von Herrn Meier, warum in einem derartigen Planänderungsverfahren für die Errichtung eines Wohnhauses auch Ausgleich und Ersatz einbezogen werden müsse, beantwortet Herr Schädel dahin gehend, dass dies vom Gesetzgeber eindeutig vorgegeben sei. 

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

zu a) Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und privaten Belange die vorgebrachten Anregungen zurück bzw. berücksichtigt sie ganz oder teilweise im Sinne der Stellungnahmen in der Begründung der Vorlage. Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

zu b) Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 9/61 (014) -Schul- und Sportgelände Boelerheide, 1. Nachtrag-, 1. Änderung gem. § 13 BauGB mit den in der Vorlage beschriebenen Änderungen/Ergänzungen nach § 2 und § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung i. V. m. § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der zuletzt gültigen Fassung als Satzung. Ferner beschließt der Rat der Stadt Hagen die Begründung zur 1. Änderung gem. § 13 BauGB des Bebauungsplans Nr. 9/61 (014) -Schul- und Sportgelände Boelerheide, 1. Nachtrag-, vom 20.10.2005  die Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist.

 

Voraussichtlicher Ablauf des Verfahrens:

Rechtskraft mit der Veröffentlichung im Januar/Februar 2006.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen