24.01.2018 - 5.3 Einteilung der bezirksbezogenen Mittel für 2018...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.3
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Mi., 24.01.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- BV - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Bearbeitung:
- Iris Schünadel
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Dahme informiert kurz über die jährlich vorzunehmende Aufteilung der bezirksbezogenen freien Mittel und stellt darüber hinaus einen Zusatzbeschluss vor, der sich auf die erst späten Freigaben der bezirksbezogenen Mittel durch den Kämmerer beziehe.
So seien oftmals sinnvolle Maßnahmen nicht mehr durchführbar, einerseits aufgrund der erst späten Beauftragungsmöglichkeit an die Verwaltung und der damit verbundenen Realisierungszeit, die nicht mehr ausreiche. Ferner die verbleibende knappe Abrechungsfrist bis zum Jahresende, da grundsätzlich keine Mittel in das Folgejahr übertragen werden dürfen.
An der nachfolgenden Erörterung nehmen Frau Peddinghaus sowie die Herren Neuhaus, Dahme und Bleicker teil.
Frau Peddinghaus gibt zu Bedenken, dass dieser Zusatzbeschluss der Absicht des Kämmerers entgegenspreche, erst einmal Einschränkungen vorzunehmen indem er die Mittelfreigaben zunächst begrenzt.
Herr Bleicker teilt dazu mit, dass jede Bezirksvertretung mit entsprechenden Mitteln durch Ratsbeschluss und Verfügung des Kämmerers ausgestattet sei.
Ferner könne man keine Mittel mehr für größere Projekte, wie beispielsweise Straßenerneuerungen, ansparen, sodass es umso wichtiger sei, auf die jährlich zur Verfügung stehenden Mittel bereits früh in entsprechender Höhe zugreifen zu können, um die zeitliche Umsetzung aus den genannten Gründen auch sicherstellen zu können.
Darüber hinaus machen die Mittel aller Bezirksvertretungen zusammenaddiert keinen übersteigerten Posten aus.
Der verwantwortungsbewusste Umgang mit den Mitteln könne noch besser geplant werden, wenn frühere Freigaben erfolgen würden, so Herr Dahme.
Ohne weitere Erörterung wird wie folgt beschlossen:
Beschluss:
1.
Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl beschließt folgende Einteilung ihrer
freien Mittel nach § 37 GO NRW:
Bezeichnung | Freie Mittel (in €) |
Mittel der Bezirksvertretung ohne Beschluss (repräsentative Mittel des Bezirksbürgermeisters) |
3.000 |
Mittel der Bezirksvertretung mit Beschluss |
24.000 |
Summe |
27.000 |
Die beiden Positionen sind gegenseitig deckungsfähig.
2.
Da nach den Bewirtschaftungsregeln des Kämmerers die Umsetzung der durch die bezirksbezogenen Mittel beschlossenen Maßnahmen innerhalb eines Kalenderjahres umgesetzt sein müssen, gleichwohl aber die letzte Bewirtschaftungsfreigabe in den vergangenen Jahren immer erst sehr spät erfolgte und somit für anspruchsvollere Maßnahmen, wie etwa Straßensanierungsmaßnahmen, Wiederherrichtung von Kinderspielplätze oder Ähnliches die Umsetzungszeit fehlte, beauftragt die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl den Kämmerer, eine zeitnahe und vollständige Mittelfreigabe (freie und zweckgebundene Mittel) zu Anfang des Jahres zu verfügen.
