08.12.2005 - 12 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 10/05 (576)...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Do., 08.12.2005
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Berichterstatter: Herr Schädel.
Herr Hilker erläutert die
Gründe des Landschaftsbeirates für die Ablehnung. Frau Kuschel-Eisermann ist
der Meinung, der Hengsteysee benötige Belebung, daher müsse ein solches
Anliegen vorangetrieben werden. Herr Schädel erläutert, im Verfahren
seien alle Belange zu prüfen, bezüglich der zusätzlichen Stellplätze wolle der
Antragsteller Vorsorge treffen. Frau Priester-Büdenbender thematisiert
mögliche Kollisionen mit dem Evolutionspark und fragt, weshalb die Sportler
dagegen seien. Herr Schädel erläutert, nicht organisierte Personen
sollen aufgefangen werden. Herr Dr. Schmidt schlägt vor, die Vorlage
weiter laufen zu lassen und die Punkte des Landschaftsbeirates zu prüfen.
Beschluss:
Der Rat der
Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr.
10/05 (576) Lauftreff / Beachclub Hengsteysee - gem. § 12 i.V.m. § 2 Abs. 1
des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
Die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden gem. §
4 Abs. 1 BauGB soll unmittelbar nach Vorliegen der konkreten Planunterlagen
des Projekträgers erfolgen. Der Satzungsbeschluss soll in 2006 erfolgen.
Geltungsbereich:
Der
Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10/05 (576) Lauftreff
/ Beachclub Hengsteysee - umfasst Teilflächen des Grundstücks der Gemarkung
Boele, Flur 2, Flurstücke 14, 15 und 420 jeweils teilweise.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten
Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab
1. 500 ist Bestandteil des Beschlusses.
