08.12.2005 - 9 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4/02 (545)-...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Do., 08.12.2005
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Berichterstatter: Herr Schädel
Auf eine Bürgerbeteiligung werde
verzichtet, da kürzlich erst die Anhörung durchgeführt worden sei und es sich
um eine untergeordnete Veränderung handele. Die Entwässerung werde mit einer
Regenrückhaltung und einer Abführung des Oberflächenwassers im Plangebiet
durchgeführt. Ein Umweltbericht sei nach § 13 BauGB nicht erforderlich. Frau
Priester-Büdenbender hatte erhebliche Bedenken, die jedoch durch Herrn
Schädel ausgeräumt wurden und kann der Vorlage nunmehr zustimmen.
Beschluss:
zu
a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des 1. Änderungsverfahrens
gemäß § 13 BauGB (Baugesetzbuch) in der z. Z. gültigen Fassung für den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4/02 (545) - Gewerbliche Baufläche
Villigster Straße / Steinbergweg -, zwecks Änderung der Aufstell- und
Bewegungsflächen, des Regenwasserkonzeptes und der Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen.
zu
b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Verzicht auf die Bürgerbeteiligung
gem. § 13 Abs. 2 Punkt 1 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
zu
c) Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, für den im Sitzungssaal
ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Nr. 4/02 (545) - Gewerbliche Baufläche Villigster Straße / Steinbergweg -, 1.
Änderung nach § 13 BauGB einschließlich der Begründung zur 1. Änderung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4/02 (545) - Gewerbliche Baufläche Villigster
Straße / Steinbergweg -, nach § 13 BauGB gemäß § 13 Abs. 2 Punkt 2 BauGB in der
z. Z. gültigen Fassung, die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung
gem § 4 Abs.2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung durchzuführen.
Die
Begründung vom 17.11.2005 ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage
Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich
:
Das
gesamte Plangebiet des bestehenden, vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4/02
(545) -Gewerbliche Baufläche Villigster Straße / Steinbergweg- wird begrenzt
durch die BAB A 45 Dortmund - Siegen im Osten, den Garenfelder Weg im Süden
sowie die Villigster Straße im Westen bis zur Einmündung des Steinbergweges,
dann durch die südliche Grenze des Flurstücks 253, Flur 3, Gemarkung Garenfeld,
die westlichen Grenzen der Flurstücke252, Flur 3, Gemarkung Garenfeld und
Flurstück 307, Flur 2, Gemarkung Garenfeld sowie die nördliche Grenze des
Flurstücks 307, Flur 2, Gemarkung Garenfeld.
Der
Geltungsbereich des 1. Änderungsverfahrens umfasst die Flurstücke 270 und 271,
Flur 3, Gemarkung Garenfeld
und
als Plangebietserweiterung für die Ausgleichsmaßnahmen einen Teil des
Flurstücks 262, Flur 2, Gemarkung Garenfeld.
In
dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet
eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des
Beschlusses.
Weiteres
Verfahren:
Die
Offenlegung des Planes sowie die vorgenannte Beteiligung der Behörden soll im
Januar/Februar 2006 durchgeführt werden. Sofern sich aus Offenlegung und
Beteiligung keine Änderungen ergeben, ist beabsichtigt, den Satzungsbeschluss
zu diesem Verfahren 2006 herbeizuführen.
