14.12.2017 - 5.40 Bebauungsplan Nr. 3/18 (681) Wohnbebauung Fleye...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Meier erläutert, warum der STEA die Einleitung dieses Bebauungsplanes abgelehnt hat. Es handele sich um eine Baulücke in einer bestehenden Bebauung,  welches nach § 34 BauGB zu beurteilen sei. Zwischen der Bauordnungsbehörde und dem Antragsteller habe es zahlreiche Gespräche gegeben. Die Bauordnungsbehörde hat festgestellt, dass das Projekt genehmigungsfähig sei. Danach sei das Objekt angehalten und in die Politik mit dem Hinweis gegeben worden, dass sich das Objekt nicht einfüge. Dieser Konflikt könne nicht durch die Politik geklärt werden. Die Bürgerbeteiligung solle gemäß der Vorlage im 2. Quartal 2018 stattfinden. Es werde ein Vorhaben mit 7 Wohnungen blockiert. Ein Einleitungsbeschluss sei nicht erforderlich, da das Vorhaben genehmigungsfähig sei.

 

Herr Dr. Ramrath führt aus, dass es sich bei dieser Fläche um eine Lücke im unbeplanten Innenbereich handele. Es handele sich insofern um eine besonders kritische Situation, weil die Baumaßnahme in der Nachbarschaft Widerstand ausgelöst habe. Die Verwaltung hat deutlich gemacht, dass der Konflikt so erheblich sei, dass die Steuerung durch eine entsprechende bauleitplanerische Begleitung notwendig sei. Sonst sei mit einem Klageverfahren zu rechnen. Die Entscheidung liege bei einem Klageverfahren beim Verwaltungsgericht oder beim Oberverwaltungsgericht. Daher sei es wichtig, die Steuerung in kommunaler Hand zu halten.

 

Herr Panzer weist darauf hin, dass der UWA dieser Vorlage zugestimmt hat. Er ist der Auffassung, dass dieses Verfahren eine Berechtigung habe.

 

Herr König teilt mit, dass ein Anlieger gegen eine Baugenehmigung klagen könne. Hierauf wurde bereits sehr häufig hingewiesen. Ihm sei nicht erkenntlich, welcher städteplanerische Ansatz dort im Wege stünde. Ein Bedarf an qualifizierten Wohnraum bestünde ebenfalls. Die Baubehörde habe bei diesem bauplanungsrechtlichen Tatbestand zu entscheiden. Die geringen Ressourcen der Verwaltung sollten nicht dazu genutzt werden, ein Bebauungsplanverfahren durchzuführen.

 

Herr Meier weist darauf hin, dass die Verhältnismäßigkeit, für ein Objekt solch ein Verfahren einzuleiten, nicht gegeben ist.

 

Herr Thieser merkt an, dass sehr deutlich werde, wann welche Interessen eine Rolle spielen, wenn dieses geplante Verfahren mit dem in Wehringhausen verglichen würde. Im Juni dieses Jahres werde ein Bauantrag eingereicht. Innerhalb der Fachverwaltung sei die Meinung eindeutig. In der letzten Sitzung des Jahres werde im STEA dann ein Bebauungsplan vorgelegt. Dies sei keine normale Verfahrensweise. Die rechtliche Entscheidungsbefugnis liege bei der Bauordnungsbehörde. Die Verantwortung sollte nicht auf die Politik übertragen werden.

 

Herr Grothe erklärt, dass zwischen einer Bauordnungsbehörde mit einer staatlichen Aufgabe, Baugenehmigungen zu erteilen und der Kompetenz des Rates entschieden werden müsse, wie die städtebauliche Entwicklung in einem Viertel sei. Mit dieser Vorlage werde dem Rat die Möglichkeit gegeben, die Steuerungsfunktion zur Entwicklung des Stadtgebietes wahrzunehmen.

 

Herr Hentschel schließt sich den Ausführungen von Herrn Thieser an.

Reduzieren

Beschluss:

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 3/18 (681)Wohnbebauung Fleyer Straße - nördl. Einmündung Steubenstraße gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich des Bebauungsplanes:

 

Die Plangebietsgrenze umfasst die bebauten Grundstücke beiderseits der Fleyer Straße in etwa ab der Einmündung der Steubenstraße bis zum Beginn der Kleingartenanlage Loxbaum.     

 

Die genaue Plangebietsgrenze kann dem Lageplan in der Vorlage und dem im Sitzungssaal ausgehängten Plan entnommen werden.

 

 

chster Verfahrensschritt:

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im 2. Quartal 2018.

 

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

SPD

1

17

 

CDU

18

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

4

 

1

Hagen Aktiv

3

 

 

Die Linke

 

3

 

AfD

 

2

 

FDP

3

 

 

BfHo/Piraten Hagen

 

3

 

Pro Deutschland

1

 

 

fraktionslos

1

 

 

 

 

x

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

32

Dagegen:

    25

Enthaltungen:

1

 

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=255093&selfaction=print