14.12.2017 - 5.37 I. Nachtragssatzung zum Bebauungsplan Nr. 3/63 ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschluss:

a)     Der Rat der Stadt Hagen beschließt unter Aufhebung seiner Beschlüsse vom 25.07.1989 (Einleitung), 01.07.1993 (Offenlage) und 28.04.1994 (Satzung) die Einstellung der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3/63 des Geländes zwischen der Schwerter-,  Turm- und Kleine Straße und 1. Nachtrag.

 

b)     Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Änderungsverfahrens I. Nachtragssatzung zum Bebauungsplan Nr. 3/63 des Geländes zwischen der Schwerter-,  Turm- und Kleine Straße 1. Änderung i. V. m. § 13 BauGB.

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich dieses Änderungsverfahrens umfasst den Geltungsbereich der I. Nachtragssatzung zum Bebauungsplan Nr. 3/63 des Geländes zwischen der Schwerter-, Turm- und Kleine Straße. Um einen überdeckungsfreien Anschluss an den nordöstlich angrenzende Bebauungsplan (Nr. 2/96 1. Änderung 2. Fassung - Ortsumgehung Boele) zu erhalten, empfiehlt sich eine geringfügige Verkleinerung des Plangebietes.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängtem Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:1.000 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

c)     Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 13 Abs. 2 BauGB von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

chster Verfahrensschritt:

Der Beschluss zur öffentlichen Auslegung soll im 3. Quartal 2018 gefasst werden.

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Abstimmungsergebnis:

x

Einstimmig beschlossen

 

Die Fraktion Die Linke. hat sich bei der Abstimmung mit 3 Stimmen enthalten.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=255089&selfaction=print