07.12.2017 - 6.6 Grillen im Freienhier: Änderung der Gebietsordn...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.6
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Do., 07.12.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bearbeitung:
- Birgit Buß
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Schmidt gibt an, dass das Problem nicht das Grillen an sich sei, sondern das illegale Hinterlassen des Mülls. Aufgrund dessen habe er ein Problem mit dem Beschluss. Da man hier keine Handhabe hat oder sich nicht in der Lage sieht, dies zu überprüfen, überziehe man nun den besonders kritischen Bereich, den Hamecke-Park, mit einem generellen Verbot. Dies hält Herr Schmidt nicht für sinnvoll. Man habe in Hohenlimburg mal versucht, einen Grillplatz einzurichten und im März 2015 um Auskunft gebeten, welcher Standort geeignet sein könnte. Herr Bleja habe daraufhin geantwortet, dass in der Freiraumplanung keine Personalkapazitäten zur Verfügung stehen, um dieses zu überprüfen. Dabei sei es bis heute geblieben. Man habe dann größere Müllbehälter aufgestellt, und das Problem war danach nicht mehr wahrnehmbar. Herr Schmidt hält es nicht für den richtigen Weg, hier mit Verboten vorzugehen.
Herr Vogeler ist der Meinung, dass man das Grillen verbieten muss, wenn keine ausreichende Kontrolle durchgeführt werden kann. Er befürwortet den Beschluss deshalb.
Herr Panzer ist der Auffassung, dass am weiteren Prozess die Bezirksvertretungen, speziell auch die Bezirksvertretung Hagen-Mitte, zu beteiligen sind.
