07.12.2017 - 4.3 Vorschlag der Fraktionen CDU und SPD hier: Ille...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Do., 07.12.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Silke Scheibe
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Wisotzki erläutert die Vorlage ausführlich und weist auch auf den in bestimmten Stadtgebieten steigenden Restmüll, teilweise Haushaltsgeräte und auch teilweise Sperrmüll, hin. Hier müsse eines konsequente Verfolgung und Ahndung stattfinden.
Herr Wisotzki weist insbesondere darauf hin, dass ein Konzept entworfen werden müsse, in dem der WBH und die Ordnungsbehörde mit eingebunden sind. Die Zuständigkeit müsse aber, unabhängig von der Fläche, in einer Hand liegen.
Darüber hinaus müsse man denjenigen, der den Müll weggeworfen hat, mit einem Sondertatbestand in die Gebührenliste mit aufnehmen. Wenn man hier nichts tun würde, würden große Schwierigkeiten entstehen.
Herr Huyeng begrüßt den Antrag ausdrücklich und teilt mit, dass die Verwaltung bereits dabei sei, sich genau mit diesem Thema auseinanderzusetzen. In Dortmund gebe es ein neueres Projekt, bei dem Ordnungskräfte sichtbar durch die Stadt gehen, die für ein spezielles Aufgabengebiet zuständig sind, nämlich einfach präsent zu sein und als Ansprechpartner zu fungieren. Man sei gerade dabei, dieses Projekt auszuarbeiten. Es sei dabei aber auch festgestellt worden, dass dies viel mit entsprechendem Personal zu tun hat. Man käme an bestimmte Leute nur dann heran, wenn man entsprechende Ordnungsmittel einsetzen würde. Herr Huyeng betont nochmals, den Antrag zu begrüßen und entsprechend aufzunehmen.
Herr König weist darauf hin, dass im letzten Jahr gerade im Umweltamt 5 Stellen eingespart wurden, die dafür zuständig waren, illegale Müllablagerungen abzuarbeiten und ordnungsbehördlich zu verfolgen. Hier müsse dem Kämmerer und dem Oberbürgermeister deutlich werden, dass dies Konsequenzen hat. Es müsse zu einer entsprechenden Personalverstärkung kommen.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, das städtische Müllentsorgungskonzept um eine wirksame Repressionskomponente zu ergänzen, welche die städtische Ordnungsbehörde in die Lage versetzt, Umweltverschmutzer auf frischer Tat zu stellen und die begangene Ordnungswidrigkeit unverzüglich mit einem Bußgeld zu belegen.
Der Gebührentarif für die Müllentsorgung ist für den Verursacher um einen pauschalen Gebührentatbestand „Beseitigung von illegalen Müllablagerungen“ zu erweitern, dessen Höhe sich an den Kosten orientiert.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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177,2 kB
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