12.12.2017 - 4.10 Bebauungsplan Nr. 3/18 (681) Wohnbebauung Fleye...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Reinke stellt den Antrag  auf Vertagung, denn in der Vorlage steht das dieses Bauvorhaben auch nach § 34 BauGB zu genehmigen sei. Er würde gerne ein paar Pläne sehen, was denn da vorgesehen ist. Die CDU-Fraktion hat vorliegend noch Beratungsbedarf.

Herr Meier führt aus, dass dies seiner Meinung nach ein klassisches § 34 BauGB Verfahren ist. Ihm erschließt sich nicht, warum dort jetzt eine B-Plan eingeleitet werden soll. Aus seiner Sicht sollte das Bauordnungsamt dies entscheiden. Sollten daraufhin Widersprüche kommen, kann man den Klageweg beschreiten. Aus diesem Grunde ist Herr Meier nicht der Ansicht, dass man dies vertagen solle.

Herr Dr. Ramrath schlägt vor, den Tagesordnungspunkt zu vertagen und sich das vor Ort anschauen um zu einem Konsens zu kommen.

Herr König unterstützt Herrn Meier bei seinen Ausführungen. Da es sich nur um ein Haus handelt, könnte man dies doch hier und jetzt entscheiden.

Herr Grothe sagt, dass die Veraltung dieses B-Planverfahren gerne einleiten würde um einen rechtlich einwandfreien Weg zu beschreiten. Dieses Vorhaben soll nicht verhindert werden, sondern es soll so gesteuert werden, dass es sich tatsächlich in die Umgebung einfügt. Es soll versucht werden das Gebiet, welches heute aus freistehenden zwei- drei geschossigen Häusern besteht, so zu erhalten. Wenn heute vertagt würde, so befürchte er, dass das Vorhaben genehmigungsfrei wird, da schon etwas länger daran gearbeitet wird.

Herr Romberg hat eine grundsätzliche Frage, es sei zunächst einmal ein Bauantrag gestellt worden. Sind wir da an irgendwelche Fristen vom Tage der Antragstellung bis hin zu einer Beurteilung / Bescheid gebunden und wenn ja, wann läuft diese Frist ab.

Frau Hammerschmidt führt aus, dass der § 34 BauGB in der Regel eine Frist von 3 Monaten vorsieht, wenn der Bauantrag vollständig vorliegt. Sobald das Planungsamt entschieden hat , muss eine Benachrichtigung, Genehmigung oder Ablehnung, erfolgen.

Herr Thieser ist der Meinung, dass die Verwaltung doch auch einmal selbst eine Entscheidung treffen solle.

Frau Masuch erklärt, dass man schon schauen sollte wie groß das Bauvorhaben jetzt wird. Also wieviel größer als das, was da im Moment jetzt steht und wie hoch. Sie ist der Meinung die BV-Mitte hätte kleiner und auch eine zwei geschossige Bauweise vorgeschlagen.

Herr Grothe führt aus, dass die BV-Mitte darüber ausgiebig diskutiert hat.  Es liegt eine umfangreiche Unterschriftenliste vor. Mit dem Antragsteller und dem Bezirksbürgermeister wurde ein klärendes Gespräch geführt, mit dem Ziel das Bauvorhaben etwas zu verkleinern. In solch einer Situation ist ein Aufstellungsbeschluss förderlich.

Herr König sagt, dass die Entscheidung nicht einfacher werde, da der Antrag schon seit Juni vorliegt. Einerseits sagt Herr Prof. Dr. Spars wir brauchen qualifizierten, hochwertigen Wohnungsbau. An dieser Stelle würde sicherlich kein sozialer Wohnungsbau entstehen. Es gibt sicherlich ein pro und kontra zu diesem Projekt. Der eigentliche Ansatzpunkt ist, dass es ein § 34 BauGB Gebiet sei und es sich nur um ein Projekt handelt. Es sollte heute entschieden werden, wir leiten keinen B-Plan ein, sondern die Entscheidung ist Sache der Bauordnung.

 

Herr Dr. Ramrath unterbricht für eine kurze Pause.

 

Herr Dr. Ramrath erklärt, dass es in der Pause einen intensiven Austausch über das Für und Wider gegeben habe. Jetzt geht es darum zur Meinungsfindung zu kommen.

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Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 3/18 (681)Wohnbebauung Fleyer Straße - nördl. Einmündung Steubenstraße gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich des Bebauungsplanes:

 

Die Plangebietsgrenze umfasst die bebauten Grundstücke beiderseits der Fleyer Straße in etwa ab der Einmündung der Steubenstraße bis zum Beginn der Kleingartenanlage Loxbaum.

 

Die genaue Plangebietsgrenze kann dem Lageplan in der Vorlage und dem im Sitzungssaal ausgehängten Plan entnommen werden.

 

 

chster Verfahrensschritt:

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im 2. Quartal 2018.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

 

5

 

CDU

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

 

 

 

AfD

 

1

 

FDP

 

1

 

BfHo/Piraten Hagen

 

1

 

 

 

X

Mit Mehrheit abgelehnt

 

Dafür:

7

Dagegen:

8

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage