12.12.2017 - 4.5 Bebauungsplan Nr. 3/15 (666) Gewerbe- und Sonde...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Dr. Ramrath führt aus, dass dieser TOP in Zusammenhang mit den folgenden stehe.

Herr Grothe erläutert, dass für in den Plangebieten liegenden Diskountern Bauvoranfragen gestellt wurden, mit dem Wunsch die Verkaufsfläche von dem heutigen Stand auf 1200 bis 1400 qm zu erweitern. Das ergibt eine Großflächigkeit und diese ist an den bisherigen Standorten nach dem Einzelhandelskonzept nicht zulässig. Insofern sei man gezwungen diese Verfahren einzuleiten.

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Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt unter Aufhebung seines Beschlusses vom 24.09.2015 die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 3/15 (666) Gewerbe- und Sondergebiet Schwerter Straße/Im Sümmern.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Hagen-Boele. Die südwestliche Plangebiets-grenze verläuft parallel zu dem dort angrenzenden Grundstück der Vinckeschule und entlang des vorhandenen Fußweges. Die nord-westliche Grenze verläuft entlang der Schwerter Straße bis zum Grundstück Schwerter Str. 202 ein-schließlich. In süstlicher Richtung verläuft das Plangebiet bis zu einer vorhandenen, privaten Grünfläche, die vollständig im Geltungsbereich des aufzu-stellenden Bebauungsplanes liegt. Die süd-östliche Grenze verläuft entlang einer öffentlichen Grünfläche und eines öffentlichen Fußweges bis zurück an den Ausgangspunkt. Bei den betroffenen Flurstücken, die der Gemarkung Boele, Flur 23 und Flur 4 angehören, handelt es sich um die Nummern 603 (teilweise), 210, 212, 530, 531, 553, 576, 577, 578, 579, 580, 110, 111, 821, 822, 823, 815, 113, 114 und 491.

 

Die genaue Plangebietsgrenze kann dem Lageplan in der Vorlage und dem im Sitzungssaal ausgehängten Plan entnommen werden.

 

 

chster Verfahrensschritt:

Mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Ratsbeschlusses zur Einstellung wird das Verfahren abgeschlossen.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

15

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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