06.12.2017 - 8.12 I. Nachtragssatzung zum Bebauungsplan Nr. 3/63 ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.12
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 06.12.2017
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Franziska Fiedler
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Geänderter Beschluss:
Die-BV-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt unter Aufhebung seiner Beschlüsse vom 25.07.1989 (Einleitung), 01.07.1993 (Offenlage) und 28.04.1994 (Satzung) die Einstellung der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3/63 des Geländes zwischen der Schwerter-, Turm- und Kleine Straße und 1. Nachtrag.
b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Änderungsverfahrens I. Nachtragssatzung zum Bebauungsplan Nr. 3/63 des Geländes zwischen der Schwerter-, Turm- und Kleine Straße – 1. Änderung i. V. m. § 13 BauGB.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich dieses Änderungsverfahrens umfasst den Geltungsbereich der I. Nachtragssatzung zum Bebauungsplan Nr. 3/63 des Geländes zwischen der Schwerter-, Turm- und Kleine Straße. Um einen überdeckungsfreien Anschluss an den nordöstlich angrenzende Bebauungsplan (Nr. 2/96 1. Änderung 2. Fassung - Ortsumgehung Boele) zu erhalten, empfiehlt sich eine geringfügige Verkleinerung des Plangebietes.
In dem im Sitzungssaal ausgehängtem Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:1.000 ist Bestandteil des Beschlusses.
c) Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 13 Abs. 2 BauGB von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.
Nächster Verfahrensschritt:
Der Beschluss zur öffentlichen Auslegung soll im 3. Quartal 2018 gefasst werden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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