12.12.2017 - 4.8 1) Bebauungsplan Nr. 5/08 (601) Einzelhandel Al...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.8
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 12.12.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen:
1) Der Rat der Stadt Hagen beschließt unter Aufhebung seines Beschlusses vom 04.09.2008 die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 5/08 (601) Einzelhandel Altenhagen -Bereich südlich Alexanderstraße-.
2a)Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 2/18 (680) Bereich Alexanderstraße - Brinkstraße nach § 9 Abs. 2 a Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 BauGB - gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.
Geltungsbereich des Bebauungsplanes:
Das Plangebiet liegt im Ortsteil Altenhagen und wird von der Alexanderstraße, der Brinkstraße, der Kochstraße und dem Friedhof Altenhagen begrenzt. Die genaue Plangebietsgrenze kann dem Lageplan in der Vorlage und dem im Sitzungssaal ausgehängten Plan entnommen werden.
2b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt von der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abzusehen.
Nächster Verfahrensschritt:
Beschluss der öffentlichen Auslegung im 2. Quartal 2018.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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1,2 MB
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2
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188 kB
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