12.12.2017 - 4.8 1) Bebauungsplan Nr. 5/08 (601) Einzelhandel Al...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Dr. Ramrath verliest den Betreff zu diesem Tagesordnungspunkt.

Weitere Anmerkungen werden nicht gemacht.

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Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen:

 

1)       Der Rat der Stadt Hagen beschließt unter Aufhebung seines Beschlusses vom 04.09.2008 die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 5/08 (601) Einzelhandel Altenhagen -Bereich südlich Alexanderstraße-.

 

2a)Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 2/18 (680) Bereich Alexanderstraße - Brinkstraße nach § 9 Abs. 2 a Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 BauGB - gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich des Bebauungsplanes:

Das Plangebiet liegt im Ortsteil Altenhagen und wird von der Alexanderstraße, der Brinkstraße, der Kochstraße und dem Friedhof Altenhagen begrenzt. Die genaue Plangebietsgrenze kann dem Lageplan in der Vorlage und dem im Sitzungssaal ausgehängten Plan entnommen werden.

 

2b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt von der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abzusehen.

 

chster Verfahrensschritt:

Beschluss der öffentlichen Auslegung im 2. Quartal 2018.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

15

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage