12.12.2017 - 4.7 I. Nachtragssatzung zum Bebauungsplan Nr. 3/63 ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.7
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 12.12.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Franziska Fiedler
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Grothe führt aus, dass sich vorliegend beim Bereich der Lüdtkenheider Straße, um ein reines Gewerbegebiet handelt. Hier gibt es den Wunsch einen Diskounter anzusiedeln.
Herr Dr. Ramrath verliest den geänderten Beschlussvorschlag der Verwaltung.
Weitere Anmerkungen werden nicht gemacht.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen dem geänderten Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen:
a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt unter Aufhebung seiner Beschlüsse vom 25.07.1989 (Einleitung), 01.07.1993 (Offenlage) und 28.04.1994 (Satzung) die Einstellung der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3/63 des Geländes zwischen der Schwerter-, Turm- und Kleine Straße und 1. Nachtrag.
b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Änderungsverfahrens I. Nachtragssatzung zum Bebauungsplan Nr. 3/63 des Geländes zwischen der Schwerter-, Turm- und Kleine Straße – 1. Änderung i. V. m. § 13 BauGB.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich dieses Änderungsverfahrens umfasst den Geltungsbereich der I. Nachtragssatzung zum Bebauungsplan Nr. 3/63 des Geländes zwischen der Schwerter-, Turm- und Kleine Straße. Um einen überdeckungsfreien Anschluss an den nordöstlich angrenzende Bebauungsplan (Nr. 2/96 1. Änderung 2. Fassung - Ortsumgehung Boele) zu erhalten, empfiehlt sich eine geringfügige Verkleinerung des Plangebietes.
In dem im Sitzungssaal ausgehängtem Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:1.000 ist Bestandteil des Beschlusses.
c) Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 13 Abs. 2 BauGB von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen
Nächster Verfahrensschritt:
Der Beschluss zur öffentlichen Auslegung soll im 3. Quartal 2018 gefasst werden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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