12.12.2017 - 4.6 Bebauungsplan Nr. 1/18 (679) Teil 1 und Teil 2,...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Dr. Ramrath führt aus, dass er es doch richtig sehe, dass das neue Verfahren ein größeres Areal abdeckt als das eingestellte. Aber über die Verhinderung hinaus soll der Einzelhandel gesteuert werden, in dem Umfang wie dies in dem Vergleich vor dem Verwaltungsgericht vereinbart wurde.

Herr Grothe erklärt, dass dies in Bezug auf ALDI geschieht. Bei den anderen Flächen müsste man schauen, was im Einzelhandelskonzept festgesetzt ist.

Herr Dr. Ramrath führt aus, dass sich seine Frage konkret auf ALDI beziehe weil es da den Gerichtlichen Vergleich gäbe.

Herr Grothe erläutert, dass ALDI im Bestand festgeschrieben wurde. Es wird wahrscheinlich noch Veränderungen im Bereich des Baumarktes geben aber die gesamte, noch zu regelnde Einzelhandelssituation wird von dem neuen Plangebiet abgedeckt.

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Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplans Nr. 1/18 (679) Teil 1 und Teil 2 Schwerter Straße/Im Sümmern gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 30 Abs. 3 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich des einzuleitenden Bebauungsplanes besteht aus zwei Teilbereichen. Die Plangebiete liegen im Stadtbezirk Hagen-Boele und er-strecken sich jeweils nord-westlich und süd-östlich entlang der Schwerter Straße.

 

Die genauen Plangebietsgrenzen können dem beiliegenden Übersichtsplan und dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan entnommen werden. Dieser Lageplan  im Maßstab 1:1000 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

chster Verfahrensschritt:

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange im Rahmen des Planverfahrens soll im 2.Quartal des Jahres 2018 durchgeführt werden.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

15

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage