12.12.2017 - 7.2 Neophyten in Hagen am Beispiel der Herkulesstau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.2
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Di., 12.12.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:03
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Uwe Wiemann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Zunächst verliest Herr Neuhaus folgende Stellungnahme zur Vorlage:
90% aller betroffenen Flächen sind im Besitz der Stadt, DB oder des Landesbetriebes Straßen NRW. Die privaten Besitzer sind bemüht, die Stauden sofort zu bekämpfen, bevor sie sich auf dem Grundstück ausbreiten.
Es sollte die Aufgabe der öffentlichen Institution sein, solche Dinge zu behandeln und nicht wieder einmal Aufgabe von Freiwilligen.
Jeder Grundstückseigentümer wird mit Androhung von Strafgeldern aufgefordert, seine Bürgersteige und Grundstücke zu reinigen, von Gefährdungen durch Pflanzen, Gefahrenbäumen, Laub oder Schnee freizuhalten.
Dies erwarte ich auch von unseren öffentlichen Institutionen.
Für alle Aufgaben wird der Bürger über die Grundbesitzabgaben zur Kasse gebeten (und das nicht zu wenig). Warum soll die Stadt nicht mit denselben Mitteln arbeiten, wie der Landesbetrieb oder die DB?
Seit vielen Jahren befasst sich die BV Eilpe/Dahl mit diesem Thema und was wurde bisher unternommen?
Hier einige Beispiele:
Die Fläche Delsterner Straße neben der Nr. 149 bis 163 wurde als Versuchsfläche an die Biologische Station übergeben und von dieser bearbeitet. Obwohl diese Fläche mit Herkulesstauden zugewachsen war, ist diese Fläche nun eine, mit vielen Kräutern, bewachsene Wiese. Die Staude wurde unterdrückt.
Die Fläche Prioreier Straße 4 wurde zu einer Brachfläche erklärt. Auf dieser Fläche ist eine Bearbeitung vollkommen untersagt. Die Folge ist, dass sich die Herkulesstaude über die Fläche ausgebreitet hat, sogar alle Randbereiche bis an die Bushaltestelle der B54 sind davon betroffen.
Der Grundbesitzer hat keine Möglichkeit die Fläche maschinell zu bearbeiten und die Staude zu unterdrücken.
Die Fläche Hengstenbergweg, hinter dem Sportplatz „Kämpchen“ wurde einige Jahre beweidet und die Staude ist in dieser Zeit dort nicht in Erscheinung getreten. Seit einigen Jahren überlässt man nun die Fläche der Natur und schon übernimmt die Staude die gesamte Vegetation.
Entlang des Weges muss die Stadt jährlich die Staude zurückschneiden, sonst würde der Weg zu wuchern.
Von welchen Freiwilligen will die Stadt denn nun erwarten, dass solche Flächen aufgearbeitet werden, wenn es vorher versäumt worden ist, die nötigen Maßnahmen zu ergreifen?
An der nachfolgenden Erörterung nehmen Frau Buczek, Frau Peddinghaus, Frau Köppen, die Herren Neuhaus, Eiche, Heimhard und Huyeng teil.
Frau Buczek informiert über einen Vortrag im Umweltausschuss, dass die Stadt Schwerte Erfolg mit den freiwilligen Helfern gehabt habe.
Herr Eiche würde an einer solchen Freiwilligen-Aktion mitmachen.
Es nutze einem nichts, wenn die Stadt Schwerte frei von der Herkulesstaude sei, aber andere Städte nichts unternehmen und sich die Staude insbesondere durch Fließgewässer erneut verbreitet, so Herr Huyeng. So wolle man anhand der Schwerter Methode versuchen, auch Hagen weitestgehend frei zu bekommen. Diese herausfordernde Aufgabe, wobei die Wurzel einer jeden Pflanze ausgegraben werden muss, wird über die Freiwilligenzentrale koordiniert.
Und trotzdem werde es immer wieder öffentliche Bereiche geben, die durch die entsprechenden Institutionen bearbeitet werden müssen.
Frau Buczek möchte wissen, ob eine chemische Bekämpfung erlaubt sei, was auch eine Frage der Bezirksvertretung gewesen sei, deren Beantwortung noch ausstehe.
Der Berichterstatter im Umweltausschuss hat sich vehement gegen den Einsatz solcher Mittel ausgesprochen.
Chemische Bekämpfung sind nur in Ausnahmefällen mit Genehmigung erlaubt, so Herr Huyeng. Darüber hinaus sei umstritten, wie gut und nachhaltig solche Mittel helfen.
Herr Heimhard informiert erneut über den mehrjährigen Einsatz von chemischen Mitteln entlang der B54 durch den Landesbetrieb, der die Staude damit in den Griff bekommen habe.
Darüber hinaus sei die Staude vor etwa 3 bis 4 Jahren im Bereich der Delsterner Straße gegenüber der Einmündung Kuhweide bis zur Firma Wippermann
ausgebaggert also mitsamt Wurzel entfernt worden. Heute wachsen dort mehr
als jemals zuvor.
Dies sei also seiner Auffassung nach Geldverschwendung, darüber hinaus bringe man Menschen, die keine Ahnung vom Umgang mit der Pflanze haben, unnötig in Gefahr.
Man sei eben noch auf der Suche nach Alternativen zur chemischen Behandlung, so Frau Köppen. Das Ausgraben der Pflanze sei eben eine Alternative die man versuche und der man positiv gegenüber stehen sollte. Für sie gehöre der Einsatz von Glyphosat ohnehin verboten, sodass dann sowieso nach Alternativen geschaut werden müsse.
Frau Peddinghaus berichtet über das regelmäßige Abschneiden der Pflanze, bevor diese zur Blüte komme, was auch Erfolg bringe. So halte sie ein regelmäßiges Kappen entlang von Gewässern für etwas weniger aufwändig.
Auch die mechanische Bekämpfung mit Fräsen und ähnlichem werden die Samen ebenfalls verteilt, so Herr Neuhaus.
Darüber hinaus möchte er vom Umweltamt wissen, wie ein Eigentümer seine eigene Fläche von solchen Pflanzen freihalten könne, wenn ihm die Bearbeitung dieser Fläche durch entsprechende Auflage untersagt ist, da es sich um eine Brachfläche handelt.
Herr Huyeng ist der Auffassung, dass der Eigentümer eine Genehmigung zur Befreiung seiner Fläche von der Herkulesstaude erhalten würde.
Darüber hinaus ergeben sich keine weiteren Wortbeiträge, sodass wie folgt beschlossen wird:
