13.12.2005 - 12 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 10/05 (576)...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Auf die Frage von Herrn Thormählen, ob eine Abstimmung mit den Planern des Evolutionsparkes erfolgt sei, antwortet Herr Grothe, dass diese Projekte natürlich innerhalb der Verwaltung abgestimmt würden und es sich bei diesem Projekt um eine Nutzungsdauer von etwa 5 Jahren handeln würde. 

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Vorhabenbezogenen Bebau­ungsplans Nr. 10/05 (576) – Lauftreff / Beachclub Hengsteysee - gem. § 12 i.V.m. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behör­den gem. § 4 Abs. 1 BauGB soll unmittelbar nach Vorliegen der konkreten Planunterla­gen des Projekträgers erfolgen. Der Satzungsbeschluss soll in 2006 erfolgen.

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10/05 (576) – Lauf­treff / Beachclub Hengsteysee - umfasst Teilflächen des Grundstücks der Gemarkung Boele, Flur 2, Flurstücke 14, 15 und 420 jeweils teilweise.

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1. 500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

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