28.11.2017 - 9 Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Di., 28.11.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Renate Haack
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Reinke führt in die Thematik ein.
Aus der Vorlage gehe hervor, dass die Überbelegungen bereits berücksichtigt seien und dennoch rund 600 Plätze fehlten.
Er bedankt sich bei der Verwaltung und den freien Trägern für ihr Engagement.
Herr Goldbach macht deutlich, dass man davon ausgehe, dass es im nächsten Kindergartenjahr schwieriger werde als bisher. Man werde im Bereich der Einrichtungen, der Tagespflege und der Großtagespflegestellen alles mobilisieren müssen, um dem Rechtsanspruch Genüge zu tun.
Man werde in den nächsten 5 bis 7 Jahren 10 weitere Kindertageseinrichtungen brauchen, um den Bedarf in dieser Stadt dauerhaft sicherstellen zu können.
Herr Jörg weist darauf hin, dass Bund und Land noch über reichlich Fördermittel verfügten. Das Land habe sich dazu durchgerungen, die Pro-Platz-Förderung im investiven Bereich zu erhöhen. Wenn Träger jetzt planten, neu zu bauen, seien die Rahmenbedingungen jetzt gut. Planung und Umsetzung seien wahrscheinlich das größere Problem.
Frau Kaufmann dankt für den Hinweis. Sie bestätigt, dass die Umsetzung das große Problem sei. Man habe zu wenig Mitarbeiter und es sei auch schwer, neue Mitarbeiter zu finden. Man sei in der Bundesrepublik Schlusslicht in dem Bereich.
Die Einrichtungen seien für die Kinder enorm wichtig für ihre soziale und kognitive Entwicklung. Die Kommunen müssten von der Grundausstattung so aufgestellt sein, dass sie in der Lage seien, zukünftig diese Aufgaben zu stemmen. Da seien einmalige Investitionsprogrammen bei Weitem nicht ausreichend. Man müsse zusammen mit der Stadtspitze überlegen, was man tun könne, um den Anforderungen gerecht zu werden. Wenn man alle Eltern überzeugen könnte, ihre Kinder in Kitas zu schicken, bräuchte man weit über 1000 Plätze.
Herr Reinke dankt für den Hinweis.
Frau Haack weist auf einen Erlass des Schulministeriums zur Zurückstellung vom Schulbesuch hin, der bei Fertigung der Vorlage noch nicht vorgelegen habe. Dieser werde wahrscheinlich auch Auswirkungen auf den Kindergartenbereich haben.
Die bisherige Regelung sei derart gewesen, dass Kinder beim Wechsel von der Kita in die Grundschule nur aufgrund eines schulärztlichen Gutachtens des Amtsarztes vom Schulbesuch zurückgestellt werden konnten. Dies sei nur in wenigen Ausnahefällen zulässig gewesen.
Der neue Erlass erweitere den Ermessensspielraum für die Letztentscheidung durch die Schulleitung dahingehend, dass nicht mehr allein das schulärztliche Gutachten ausschlaggebend sei. Eltern könnten eigene fachärztliche oder fachtherapeutische Stellungnahmen beibringen, die ebenso berücksichtigt werden müssten. Darüber hinaus sei eine Zurückstellung ab dem Schuljahr 2018/2019 auch möglich, wenn erhebliche gesundheitliche Gründe vorlägen. „Gesundheitliche Gründe könnten auch solche sein, die bei einer durch Fachleute prognostizierten Überbelastung im Schulalltag langfristig entstünden (präventiver Gesichtspunkt).“
Hintergrund sei, dass im Ministerium festgestellt wurde, dass Kinder, die zum 01.08. (Beginn des Schuljahres) in die Schule kommen, erst fünf Jahre alt (Stichtag für das Einschulungsalter ist der 30.09.) und mit dem Unterricht aus verschiedenen Gründen überfordert sind.
Aus Sicht von Jugendhilfeplanung sei damit ab dem nächsten Kindergartenjahr die Möglichkeit gegeben, Kinder länger in den Kitas behalten zu müssen, die normalerweise in die Grundschule gewechselt wären. Im schlimmsten Fall spreche man in Hagen von 400 Kindern, die dann länger in den Kitas verblieben und die Plätze blockierten.
Herr Sondermeyer dankt für die Vorlage. Er sei froh, dass die Landesregierung das Problem erkannt habe und der Bund Förderprogramme auflege. Der Bedarf zeige, dass Hagen bei Weitem keine aussterbende Stadt sei. Er möchte wissen, warum drei der Einrichtungen nur mit 80 % gefördert würden, während alle anderen mit 100 % gefördert würden.
Frau Haack macht deutlich, dass es sich um 25 Jahre alte Verträge handele, die damals so abgeschlossen worden seien.
Herr Dahme erklärt im Namen seines Trägers, dass man über dieses Rettungspaket sehr erfreut sei. Das sei ein guter Schritt in Richtung zur Auskömmlichkeit des ganzen Systems. Man sei auch dankbar dafür, dass dieses Thema nicht mit der Übernahme der freiwilligen Leistungen verbunden worden sei. Das seien zwei ganz verschiedene Dinge.
Herr Reinke weist darauf hin, dass das Rettungspaket der Weg dahin sein solle, zur Auskömmlichkeit zu kommen. Im nächsten Schritt solle dann das Kibiz und die Frage der Auskömmlichkeit neu verhandelt werden.
Herr Jörg möchte die Aussage von Frau Kaufmann unterstützen, dass die Situation mit der Stadtspitze erörtert werden müsse. Er beschreibt die Situation aus seiner Sicht. Man habe strukturelle zu wenig Plätze und zu wenig Mitarbeiter, die Pläne umsetzten könnte Daneben habe man im Vergleich zu anderen Kommunen sehr hohe Elternbeiträge. Im OGS-Bereich bestünden die gleichen Probleme. Außerdem sei Hagen eine Haushaltssicherungskommune. Das alles zusammen sei nach seiner Auffassung Grund genug, dass man darüber einig sei, dass man in Hagen eine Prioritätensetzung benötige. Diese könne nur von der Stadtspitze formuliert werden. Eine solche Prioritätendiskussion sei angesichts solcher Rahmenbedingungen überfällig.
Frau Köppen dankt für die Vorlage. Sie weist darauf hin, dass bei neuen Einrichtungen auch Personal benötigt würde. Auch in dem Bereich gebe es strukturelle Probleme.
Herr Reinke hält das für einen wichtigen Hinweis. Er weist darauf hin, dass in dem Programm der Landesregierung als dritter Schritt die Qualität der Kitas vorgesehen sei. Er fragt nach dem Votum der AG 3.
Frau Haack teilt mit, dass sich die Träger in der AG 3 grundsätzlich einverstanden erklärt hätten. Endgültig könne man es erst nach den Regionalkonferenzen beziffern. Das werde man dem Jugendhilfeausschuss mit einer Vorlage im März nächsten Jahres zur Verfügung stellen.
Frau Hamann berichtet, dass die AG 3 seit langem schon an einem trägerübergreifenden Konzept arbeite, Fachkräfte in Zukunft zu gewinnen. Man habe sich gemeinsam aufgemacht, in die integrierte Ausbildung zu investieren. Die Auszubildenden würden dann auch eine Ausbildungsvergütung bekommen, was sicher auch Voraussetzung dafür sei, eine solche Ausbildung anzustreben. Dadurch wolle man Personalgewinnung und –bindung erreichen.
Insofern wolle sie darauf hinweisen, dass man vor vielen Jahren eine gute Entscheidung dahingehend getroffen habe, diese Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII in dieser Form zu entwickeln.
Herr Reinke merkt an, dass man sich mit dem Thema „ Ausbildung und Fachkräftegewinnung“ auch noch einmal hier im Ausschuss beschäftigen könne.
Herr Sondermeyer betont, dass er die Träger nicht ganz aus ihrer Verantwortung entlassen wolle. Aus diesem Grunde werde er dieser Vorlage heute auch nicht zustimmen, sondern sich enthalten. Er wolle sich bis zur Ratssitzung noch einmal mit den Trägern zusammensetzen wollen, um darüber zu diskutieren. Er frage sich, ob man nicht durch Umschichtung dazu beitragen könne, die Stadt Hagen in diesem Bereich durch Reduzierung der Zuschüsse zu entlasten.
Herr Reinke weist darauf hin, dass die endgültige Beschlussfassung im Rat für den 14. Dezember vorgesehen sei. Am 30. November werde die Vorlage im Haupt- und Finanzausschuss beraten.
Er lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss:
- Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Platzkontingente für die Belegung des Kindergartenjahres 2018/2019.
- Zur Umsetzung der Maßnahmen wird den Zuschüssen zur Finanzierung der Eigenanteile der freien Träger wie dargestellt zugestimmt.
- Die Planung wird zu Beginn des Kindergartenjahres am 01.08.2018 umgesetzt.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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