07.12.2005 - 6.11 Bebauungsplanentwurf Nr. 5/00 (523) -Garenfeld ...

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Wortprotokoll

 

 

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Beschluss:

 

 

Die Bezirksvertretung Nord empfiehlt dem Rad der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

 

zu a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt, unter teilweiser Änderung seines Beschlusses vom 29.11.2001 und vom 11.12.2003 die Erweiterung des Plangebietes des Bebauungsplanentwurfes Nr. 5/00 (523) -Garenfeld-Gräweken- . Mit der Plangebietserweiterung soll eine in diesem Bereich abgeschlossene Planung zur Fassung des südlichen Ortsrandes von Garenfeld zwischen Westhofener Straße und Steinbergweg festgesetzt werden.

 

Die Plangebietserweiterung betrifft einen Geländestreifen von ca 30 m südlich parallel zur bestehenden Abgrenzung des Bebauungsplanes und umfasst/erfasst die Flurstücke Gemarkung Garenfeld, Flur 3, Flurstück 36 (tlw.) und 255 (tlw).

Die Grenze des Bebauungsplanes verläuft in diesem Bereich jetzt in einem Abstand von ca. 85m parallel zur Straße Gräweken.

 

 

zu b) Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplanentwurf Nr. 5/00 (523) -Garenfeld-Gräweken-, einschließlich der Begründung vom 17.11.2005. gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137) in Verbindung mit § 244 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung öffentlich auszulegen. Die Begründung vom 17.11.2005 ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

 

 

Geltungsbereich :

Das gesamte, erweiterte Plangebiet des Bebauungsplanentwurfes Nr. 5 / 00 (523) -Garenfeld -Gräweken- wird begrenzt durch die Westhofener Straße im Südwesten und erstreckt sich vom südlichen Rand der Bebauung des Dorfes Garenfeld auf einer Breite von ca. 150 m nördlich der Westhofener Straße und südlich der Bebauung entlang des Steinbergweges in östlicher Richtung bis ca. 85 m über die Straße Gräweken hinaus nach Osten.

 

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 171, 231 (tlw.), 295 (tlw.), 488 (tlw.), und 489, alle Flur 1, Gemarkung Garenfeld und die Flurstücke 36 (tlw.) und 255, alle Flur 3, Gemarkung Garenfeld.

 

In dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

Weiteres Verfahren:

Die Offenlegung des Planes sowie die vorgenannte Beteiligung der Behörden soll im Januar/Februar durchgeführt werden. Sofern sich aus Offenlegung und Beteiligung keine Änderungen ergeben, ist beabsichtigt, den Satzungsbeschluss zu diesem Verfahren Mitte 2006 herbeizuführen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 13

Dagegen:

   0

Enthaltungen:

   0

 

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