09.11.2017 - 6.4 Bebauungsplan Nr. 1/17 (678) -Wohnbebauung Ke...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Frau Kingreen ist gegen die Vorlage, da es sich um eine Bebauung im Außenbereich handelt, eine Notwendigkeit hierfür sehe sie nicht. Lt. Gesetz wäre zunächst zu prüfen, ob Möglichkeiten im Innenbereich noch vorhanden sind.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

 

 

 

 

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Beschluss:

a)            Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 1/17 (678) -Wohnbebauung Keplerstraße, Verfahren nach §13b BauGB - gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit §13a und § 13 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung

b)            Der Rat der Stadt Hagen beschließt von der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB abzusehen.

 

Geltungsbereich des Bebauungsplanes:

Das Plangebiet liegt im Stadtgebiet Eilpe-Dahl in der Gem. Dahl, Flur 6 und beinhaltet die Flurstücke 1333 bis 1341, sowie einen Teilbereich des Flurstückes 1227 (Keplerstraße). Die genaue Plangebietsgrenze kann dem Lageplan in der Vorlage und dem im Sitzungssaal ausgehängten Plan entnommen werden.

 

chster Verfahrensschritt:

Als nächster Verfahrensschritt ist die Unterrichtung der Öffentlichkeit im 1.Quartal 2018 vorgesehen..

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

5

 

 

CDU

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

2

 

Hagen Aktiv

 

 

1

Die Linke

1

 

 

AfD

1

 

 

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

 

1

 

 

 

x

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

13

Dagegen:

3

Enthaltungen:

1

 

 

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Anlagen zur Vorlage