06.12.2005 - 7 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4/02 (545)-...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Sitzung:
-
Sitzung des Landschaftsbeirates
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Di., 06.12.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Frau Roth des Fachbereichs Stadtentwicklung, Planen und
Wohnen stellt den Tagesordnungspunkt vor.
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Die Inhalte der Planung sind nach Auffassung des
Landschaftsbeirates mit dem Änderungsverfahren nicht abzudecken. Begründet wird
die Auffassung damit, dass Festgesetzte Kompensationsflächen in Anspruch
genommen würden, bevor sie realisiert seien. Die Einleitung in ein Gewässer sei
vorgesehen. Hier müsse ein Umweltbericht eingefordert werden.
Weiter werden Themen wie die Kahlenbergbachverrohrung
kontra Regenmengen, fehlende Berücksichtigung des Lebensraumes einer nach
Bundesartenschutzverordnung streng geschützten Art (z.B. Hohltaube ) oder auch
diesbezüglich die Verwendung von heimischem und standortgerechtem
Pflanzmaterial mit Schwerpunkt auf Buche und Eiche diskutiert.
Aufgrund der nicht beschlussfähigen Planung sei keine
ernstzunehmende Beschlussfassung möglich (Rechtssicherheit). Die Verwaltung
benötige einen Prüfauftrag.
Beschluss:
Der Landschaftsbeirat betrachtet die Beratung zum
Bebauungsplan Gewerbliche Baufläche Villigster Straße/Steinbergweg als 1. Lesung.
Empfehlungsbeschluss: Der Landschaftsbeirat
empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit der Überprüfung zu beauftragen, ob das
vereinfachte Verfahren auf Grund der Schwere der Planung, des fehlenden
Umweltberichtes, des erweiterten Plangebietes und der im Plangebiet nicht
lösbaren Entwässerungsproblematik planungsrechtlich angemessen und haltbar ist.
Aus der Sicht des Landschaftsbeirates muss das Planungsgebiet erweitert werden,
weil die Auswirkungen des Bebauungsplanes nicht innerhalb des Plangebietes
angemessen berücksichtigt werden.
