14.11.2017 - 4.11 Bebauungsplan Nr. 1/17 (678) -Wohnbebauung Ke...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Panzer findet, dass man an der Keplerstraße durchaus eine Fortsetzung der Bebauung zulassen sollte, aber genau nach Süden.

Herr Grothe verweist auf den rechtsgültigen FNP, der die vorliegenden Flächen ebenso ausweist.

 

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Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen:

 

a)            Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 1/17 (678) -Wohnbebauung Keplerstraße, Verfahren nach §13b BauGB - gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit §13a und § 13 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung

b)            Der Rat der Stadt Hagen beschließt von der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB abzusehen.

 

Geltungsbereich des Bebauungsplanes:

Das Plangebiet liegt im Stadtgebiet Eilpe-Dahl in der Gem. Dahl, Flur 6 und beinhaltet die Flurstücke 1333 bis 1341, sowie einen Teilbereich des Flurstückes 1227 (Keplerstraße). Die genaue Plangebietsgrenze kann dem Lageplan in der Vorlage und dem im Sitzungssaal ausgehängten Plan entnommen werden.

 

chster Verfahrensschritt:

Als nächster Verfahrensschritt ist die Unterrichtung der Öffentlichkeit im 1.Quartal 2018 vorgesehen.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

11

Dagegen:

3

Enthaltungen:

1

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=252043&selfaction=print