08.11.2017 - 8.6 Erlass einer Satzung über das Besondere Vorkauf...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Kohaupt geht auf die Vorlage ein und möchte Auskunft darüber haben, ob bei einer Veräußerung der Flächen, die im Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens aufgeführt sind, auch für die Liegenschaft der dort ansässigen DRLG Miete an die Stadt Hagen gezahlt werden müsse.

 

Herr Gerbersmann entgegnet, wenn der Bereich der DRLG zu dem mit zu verkaufendem Grundstück gehöre, würde die Miete für diese Flächen an die Stadt Hagen entrichtet werden müssen. 

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Beschluss:

 

Die BV-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt die Satzung über das Besondere Vorkaufsrecht  nach § 25 Absatz 1 Nr .2 BauGB für die im Satzungsplan schraffiert dargestellten Flächen im Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes

Nr. 1/16 (669) Freizeitentwicklung Südufer Hengsteysee- in Form der Satzung, die als Anlage Gegenstand der Vorlage mit der Drucksachennr.: 0361/2017 ist.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

x

Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=251828&selfaction=print