18.10.2017 - 6.1 Bebauungsplan Nr. 1/17 (678) -Wohnbebauung Ke...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Mit dem Beschluss wird der Auftakt für eine kleinteilige Entwicklung für Wohnbebauung im Hagener Süden geschaffen, so Frau Vogeler. Im Bestand können Nachfrage und Bedarfe nicht mehr gedeckt werden. Insbesondere bestehen Bedarfe für Einfamilien-Neubauten in guten Wohnlagen, wozu diese Fläche zähle. Da keine wesentlichen Auswirkungen erwartet werden, soll hier das beschleunigte Verfahren zur Anwendung kommen. Neben dem bestehenden Wohngebäude sollen insgesamt 6 weitere Wohngebäude geschaffen werden.

 

Herr Jobst möchte wissen, wann die Keplerstraße sowohl für Baufahrzeuge aber auch für die Müllabfuhr verbreitert werde.

 

Anhand des aufgehängten Bebauungsplanes erklärt Frau Vogeler, dass sich die Straßenfläche innerhalb der Grenzen des Bebauungsplangebietes befindet. Somit werde der Ausbau der Keplerstraße im Zusammenhang des Verfahrens mit geplant  und festgesetzt.

 

Die Schliggenstraße soll verlängert werden um den hinteren Teil bebauen zu können. Hier merkt Herr Jobst an, dass sich dort in früheren Jahren eine Deponie befunden habe und sichergestellt werden müsse, dass die Baufahrzeuge dort nicht absacken.

 

Frau Vogeler teilt dazu mit, dass im Verfahren die Randbedingungen für eine Bebauung, darunter auch der Baugrund geprüft werden.

 

Ferner möchte Herr Jobst wissen, ob die Zufahrten zum Grabweg, Franzosenweg und Forstweg weiterhin gegeben sind.

 

Dies, so Frau Vogeler, wäre eine Forderung für das Bebauungsplanverfahren. Hier gehe es zunächst um die Einleitung.

 

Die dahinterliegenden Grundstücke müssen sicherlich mit erschlossen werden, so Herr Neuhaus. Wichtig sei, dass die Straßen nach Abschluss der Baumaßnahmen vernünftig ausgebaut werden und keine Grünstreifen bleiben.

 

Herr Jobst möchte wissen, wer den Ausbau bezahlen müsse.

 

Herr Neuhaus ist der Auffassung, dass die Erschließungsgesellschaft, als Erwerber des Grundstücks, die Kosten für den Ausbau im Kaufpreis einbindet.

 

Ohne weitere Erörterung lässt Herr Dahme wie folgt abstimmen:

 

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

 

a)            Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 1/17 (678) -Wohnbebauung Keplerstraße, Verfahren nach §13b BauGB - gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit §13a und § 13 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung

b)            Der Rat der Stadt Hagen beschließt von der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB abzusehen.

 

Geltungsbereich des Bebauungsplanes:

Das Plangebiet liegt im Stadtgebiet Eilpe-Dahl in der Gem. Dahl, Flur 6 und beinhaltet die Flurstücke 1333 bis 1341, sowie einen Teilbereich des Flurstückes 1227 (Keplerstraße). Die genaue Plangebietsgrenze kann dem Lageplan in der Vorlage und dem im Sitzungssaal ausgehängten Plan entnommen werden.

 

chster Verfahrensschritt:

Als nächster Verfahrensschritt ist die Unterrichtung der Öffentlichkeit im 1.Quartal 2018 vorgesehen..

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

3

 

 

CDU

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

-

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

FDP

-

 

 

AfD

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

10

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage