05.10.2017 - 5.13 Direktvergabe von öffentlichen Dienstleistungsa...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss:

 

1.Der Rat der Stadt Hagen beabsichtigt, die Busverkehr Rheinland GmbH mit der
   fahrplanmäßigen Verkehrsbedienung einschließlich der damit verbundenen Erfül-
   lung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen des öffentlichen Personennahver-
   kehrs (ÖPNV) auf dem Gebiet der Stadt Hagen im Wege der Direktvergabe nach
   Art. 5 Abs. 4 Satz 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 und Maßgabe des VRR-
   Finanzierungssystems für die Dauer vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2029 zu be-
   trauen. Diese Betrauung steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die wei-
   teren für die betroffenen Linien 591 und 594 zuständigen Aufgabenträger entspre-
   chende Betrauungsbeschlüsse fassen.

 

2. Der Umfang der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen ergibt sich aus den öf-
    fentlichen Dienstleistungsaufträgen (öDla) sowie aus dem Inhalt des Nahver-

    kehrsplans der Stadt Hagen in der jeweils geltenden Fassung. Die öDla werden
    im Verlaufe ihrer Gültigkeit der Möglichkeit politisch gewollter und verkehrswirt-
    schaftlich sinnvoller Leistungsänderungen Rechnung tragen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, alle für die Durchführung und Umsetzung der
    Direktvergabe an die BVR GmbH erforderlichen Erklärungen abzugeben und
    Handlungen vorzunehmen.

 

4. Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt die Verwaltung, Änderungen und Anpassun
    gen der öDla während ihrer Laufzeit vorzunehmen, soweit diese ohne wesent-
    liche wirtschaftliche Auswirkungen für die Stadt Hagen sind. Bezüglich der ver
    kehrlichen und qualitativen Vorgaben hat sich die BVR GmbH mit der Verwaltung
    der Stadt Hagen im Rahmen der Informations- und Abstimmungspflichten zu ver
    ständigen. Die Ergebnisse werden durch die BVR GmbH an die Verkehrsverbund
    Rhein-Ruhr AöR (VRR AöR) weitergeleitet, so dass eine Umsetzung der Vorga
    ben gewährleistet ist.

 

5. Als Finanzierungsbetrag wird für den Zeitraum der Direktvergabe der aktuell gül-
    tige Betrag von € 0,7516 je Buskilometer festgeschrieben. Eine Veränderung die
    ses Betrags kann nur nach den Regelungen der §§ 19a und 19b der Satzung des
    Zweckverbandes VRR zu den lokalen Anhörungsgesprächen erfolgen. Von Sei-
    ten der Stadt Hagen wird wie bisher eine verbundweite Finanzierungsrege-
    lung der BVR GmbH angestrebt.

 

6. Das zur Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 4 VO 1370/2007 anstehende Leistungs-
    volumen der BVR GmbH auf dem Gebiet der Stadt Hagen kann nur in Abstim-
    mung mit der Stadt Hagen angepasst werden.

 

7. Die Beschlüsse der Stadt Hagen zur Finanzierung des öffentlichen Straßenper-
    sonenverkehrs (ÖSPV) vom 19.12.2005 und zur Aufgabenübertragung auf den
    Zweckverband VRR vom 01.03.2010 und 29.09.2014 bleiben von den Regelun-
    gen der Ziffern 1 bis 6 dieses Beschlusses unberührt. Grundlegend für die Be-
    trauung entsprechend diesem Beschluss sind die Anwendung des VRR-
    Verbundtarifs, des VRR-Informationssystems und des VRR-Fahrplans.

 

8. Die Verwaltung der Stadt Hagen wird angewiesen, diesen Ratsbeschluss der
    BVR GmbH und dem VRR als Grundlage für die Erstellung und Veröffentlichung
    der Vorabbekanntmachung zu übermitteln.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

x

Einstimmig beschlossen

 

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=251444&selfaction=print