27.09.2017 - 4.3 Antrag des TSV Berge-Westerbauer e. V. auf Bezu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Gremium:
- Sport- und Freizeitausschuss
- Datum:
- Mi., 27.09.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:10
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SZS - Servicezentrum Sport
- Bearbeitung:
- Jessica Röhr
Wortprotokoll
Herr Dr. Fischer habe den Antrag mit großem Interesse gelesen. Es gebe in Hagen viele Parkanlagen, die sich eignen würden. Hagen solle ein Pilotprojekt werden. Es sei dann auch für jedermann zugänglich.
Herr Stricker erklärt, dass ein Verein die Schirmherrschaft für die gesamte IG Hasper Sportvereine übernommen habe. Es gebe bereits einen Zuschuss von der Hasper Bezirksvertretung, Geld sei von den Vereinen bereits von Hasper Firmen eingesammelt worden, um das finanziell stemmen zu können.
Im Hagener Norden gebe es auch solche Spielgeräte für Erwachsene, so Herr Klepper, allerdings habe er es versäumt, dort mal Nutzungserfahrungen zu erfragen. Diese stünden am Boeler Marktplatz und er halte die Aufstellung in einem Park als Pilotprojekt für sinnvoller. Für die Fitness aller sei das eine tolle Sache.
Herr Römer hält die Anlage für gut. Gebe es Informationen zu Vandalismus-Schäden? Wer hafte im Schadensfall?
Herr Gronwald erklärt hierzu, dass es Vandalismus-Schäden quasi nicht geben könne, da diese fast unkaputtbar seien, die Firma übernehme dafür auch ein Jahr die Haftung. Sie seien aus Edelstahl und daher rostfrei. Eine Benutzungsanweisung solle an jedem Gerät ausgehangen werden. In Haspe nutzten die umliegenden Schulen diese Geräte ebenfalls für ihren Sportunterricht, Vereine können diese ebenfalls nutzen. Dieses Pilotprojekt sei mit 10 Geräten an den Start gegangen.
Herr Budweg geht noch einmal auf den Vandalismus ein. Seien diese Geräte eingezäunt oder frei zugänglich?
Dazu erläutert Herr Stricker, dass die Anlage frei für jedermann zugänglich sei und die Geräte auf einer Fläche von ca. 150 x 40 m verteilt seien.
Herr Kriegel erklärt, dass die Wahl eines guten Standortes eine gute Investition sei, das habe die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Sportämter festgestellt. Vandalismus-Schäden seien nicht zu erwarten, der Hersteller gebe fünf Jahre Garantie. Die Verkehrssicherungspflicht liege selbstverständlich bei der Stadt, die Geräte werden regelmäßig – genau wie alle anderen Spielgeräte auch – durch den WBH kontrolliert.
Frau Heuer unterstützt den Vorschlag auch. Der Förderverein der Grundschule habe am Boloh-Spielplatz hinter der Schule solche Geräte aufgestellt und dort konnte sie beobachten, dass dort ältere Leute die Geräte nicht benutzten. In Klagenfurt habe sie allerdings solche Geräte an einer anderen Örtlichkeit gesehen, dort war die Akzeptanz sehr hoch. Um diese kaputt zu bekommen benötige man im Übrigen schon eine Stahlsäge.
Frau Neuhaus hält den Vorschlag für sinnvoll. Wer haftet, falls jemand verunfallt?
Herr Huyeng erläutert, dass die Frage der Haftung nicht so einfach zu beantworten sei. Zuerst hafte derjenige, der die Anlage betreibt, also die Stadt. Wird eigenes Verschulden festgestellt, muss derjenige für sein eigenes Handeln einstehen. Wäre die Anlage nicht in Ordnung, so hafte die Stadt. Man könne sich nur enthaften durch den Nachweis der regelmäßigen Kontrolle. In seinem früheren Dienstort habe man auch eine solche Anlage aufgestellt, die hervorragend angenommen worden sei. Vandalismus könne man grundsätzlich aber nicht ausschließen.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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