26.09.2017 - 6.2 Taxiverkehre in der Kampstraße außerhalb der Ge...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Hinweis der Schriftführerin:

Ein interfraktioneller Beschlussvorschlag ist als Tischvorlage ausgelegt und mit dem unten stehenden Beschlusstext identisch.

 

Frau Kingreen drückt ihre Verwunderung darüber aus, dass für die Politik, hier die Bezirksvertretung, zur Frage der verkehrlichen Regelungen in der Kampstraße keine Zuständigkeit bestehe. Bei der Einziehung der Kampstraße zur Fußgängerzone sei die Bezirksvertretung jedoch beteiligt worden. Sie verweist auf Vorlagen, die in 2003 von der Bezirksvertretung beschlossen worden sind.

Außerdem bezweifelt sie, dass es zu gefährlichen Situationen für Fußgänger in der Kampstraße außerhalb der Geschäftszeiten komme. Sie sieht die Verkehre in der Elberfelder Straße zum Dialysezentrum als gefährlicher an. Ihr fehle auch eine schriftliche Stellungnahme der Polizei zu diesem Thema. Sie bittet um endgültige Klärung der Entscheidungsrechte der Bezirksvertretung.

 

Herr Quardt stellt klar, dass auch zu den Vorlagen aus 2003 keine Zuständigkeit für die Bezirksvertretung gegeben war. Die genannten Vorlagen wurden vom Rat beschlossen.

 

Herr Lichtenberg begrüßt die Beteiligung der Bezirksvertretungen an bezirklichen Verkehrsplanungen, die in Form von Empfehlungsbeschlüssen an die Verwaltung gerne gegeben werden können. Er stellt jedoch klar, dass es sich bei den erwähnten Vorlagen aus 2003 um Entscheidungen zu Widmungsrechten und um Verkehrsplanung ging, für die die Bezirksvertretungen nach § 10 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Hagen ihre Zuständigkeit besitze. Für Angelegenheiten nach der Straßenverkehrsordnung, wie die Aufstellung von Ge- und Verbotsschildern, habe die Bezirksvertretung kein Beschlussrecht, sondern dies sei ausschließlich ein Geschäft der Verwaltung.

Die Ausführungen von Herrn Lichtenberg werden von Herr Grothe damit untermauert, dass die Straßenverkehrsordnung, die ein Bundesrecht darstellt, nicht der politischen Willensgebung unterliegen könne. Er verweist in diesem Zusammenhang auf schriftliche Ausführungen zu den Zuständigkeiten im Verkehrsrecht, die auch in anderen Bezirksvertretungen vorgelegen haben.

 

Herr Quardt schlägt vor, wie interfraktionell bereits abgesprochen, den Beschluss zunächst zurückzunehmen. Er sagt zu, die Entscheidungsbefugnis zu diesem Thema über die Geschäftsstelle der Bezirksvertretung Hagen-Mitte vom Rechtsamt prüfen zu lassen und stellt den interfraktionellen Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte nimmt ihren Beschluss vom 27.06.2017 beglich der Taxiverkehren in der Kampstraße außerhalb der Geschäftsöffnungszeiten (Vorlage 0555/2017) zurück.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

6

 

 

CDU

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

FDP

-

-

-

Die Linke.

1

 

 

AfD

1

 

 

Parteilos

-

-

-

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

16

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=251165&selfaction=print