21.09.2017 - 5.4.1 Neustrukturierung der Theaterleitung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.4.1
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 21.09.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:03
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB01 - Oberbürgermeister
- Bearbeitung:
- Kai Uhlenbrock
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Rudel unterstützt im Namen seiner Fraktion weiterhin den einstimmig in der Kommission für Beteiligungen und Personal gefassten Beschluss entsprechend der Vorlage. Aufgrund der zeitnah stattfindenden Aufsichtsratssitzung der Theater Hagen gGmbH bittet er aber, auf eine Beschlussfassung im HFA zu verzichten.
Herr Röspel teilt mit, dass auch seine Fraktion die Vorlage der Verwaltung unterstütze. Es bestünden keine Bedenken, dem Vorschlag der SPD-Fraktion zu folgen und den Aufsichtsrat zu beteiligen. In der Ratssitzung werde seine Fraktion entsprechend des Verwaltungsvorschlages votieren.
Herr Thielmann hält die Klarstellung für wichtig, dass die Stadt als Gesellschafter die Richtung vorgebe. Gegen die Beratung im Aufsichtsrat und die Verschiebung der Beschlussfassung in den Rat bestünden aber keine Bedenken.
Herr Oberbürgermeister Schulz fasst zusammen, dass er den Signalen aller Beteiligter entnehme, dass Einigkeit über die grundsätzliche Stoßrichtung und über die Verschiebung der Beschlussfassung in den Rat bestehe, um eine Vorbefassung im Aufsichtsrat der Theater Hagen gGmbH zu ermöglichen.
Beschluss:
- Der Rat der Stadt Hagen beschließt, für die Theater Hagen gGmbH zwei Geschäftsführer, nämlich einen für den künstlerischen Bereich tätigen und einen für den Verwaltungsbereich tätigen Geschäftsführer, zu bestellen. Der für den künstlerischen Bereich tätige Geschäftsführer wird zum Sprecher der Geschäftsführung bestellt.
- Der Rat der Stadt Hagen fordert den Aufsichtsrat der Theater Hagen gGmbH auf, einen Beschluss für einen entsprechenden Personalvorschlag zu fassen und den Vorschlag dem Rat der Stadt Hagen für die Sitzung am 14.12.2017 zur abschließenden Beschlussfassung vorzulegen.
- Der Oberbürgermeister wird zu allen rechtlich notwendigen oder sachgerechten Maßnahmen zur Umsetzung der Ratsbeschlüsse zu 1. und 2. ermächtigt. Insbesondere ermächtigt der Rat den Oberbürgermeister zu folgender Weisung gegenüber der Geschäftsführung der Theater Hagen gGmbH:
“Die Geschäftsführung der Theater Hagen gGmbH wird angewiesen, alle zur
Umsetzung der Ratsbeschlüsse zu 1. und 2. erforderlichen Maßnahmen zu
ergreifen.“
