04.10.2017 - 6.12 Bebauungsplan Nr. 6/16 (674) Wohnbebauung Brand...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Dr. Ramrath weist darauf hin, dass die Bezirksvertretung Nord einen ergänzenden Beschluss gefasst hat und dem Rat empfiehlt die eingezeichnete Grünfläche als Spielfläche festzusetzen. Die Mitglieder des Stadtentwicklungsausschusses befürworten überwiegend den Vorschlag.

 

Herr Hoffmann bemängelt, dass die Grünflächen immer mehr zurückgestellt werden und durch Wohnbebauung verdichtet wird. Er begrüßt es jedoch, dass die Spielfläche erhalten werden soll.

 

Herr Bögemann weist darauf hin, dass in direkter Umgebung viele Hochhäuser stehen und die Menschen gern in Zeiten des Klimawandels die Grünflächen vor Ort gern nutzen würden. Er bemängelt, dass ein dort vorhandener Park den Menschen entzogen wird. Er regt an, das die Stadt Hagen eine Baumschutzsatzung beschließt.

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Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 6/16 (674) Wohnbebauung Brandenburger Straße Verfahren nach § 13a BauGB und beauftragt die Verwaltung, den Plan einschließlich der Begründung vom 20.07.2017 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monates öffentlich auszulegen.

 

Die Begründung vom 20.07.2017 wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6/16 (674) Wohnbebauung Brandenburger Straße Verfahren nach § 13a BauGB liegt im Stadtteil Vorhalle, im Stadtbezirk Nord. Nördlich endet das Plangebiet an der Brandenburger Straße und westlich an der Straße Vossacker; im Süden/Südosten grenzt es an bestehende Parkplätze sowie östlich an das Flurstück 233. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Vorhalle, Flur 3, und umfasst das Flurstück 535 sowie teilweise das Flurstück 790.

 

Insgesamt weist die Fläche eine Größe von ca. 3.038 m² auf und befindet sich im Eigentum der Stadt Hagen. Für eine bessere Strukturierung der Fläche sowie zur Sicherung einer Spielplatzfläche wurde das Plangebiet im südlichen Bereich entgegen der Umgrenzung des Plangebietes im Einleitungsbeschluss um ca. 540 m² erweitert.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplan-Entwurf im Maßstab 1:500 ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Er ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes soll nach dem Ratsbeschluss durchgeführt werden. Parallel dazu erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

5

 

 

SPD

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

 

1

 

Die Linke

 

1

 

AfD

0

 

 

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

14

Dagegen:

2

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=250594&selfaction=print