31.08.2017 - 5.1 Einwohnerantrag gemäß § 25 GO NRW zur Zukunft d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Schulz begrüßt die Antragsteller Frau Dr. Figge-Schoetzau und Herrn Darda. Über die grundsätzliche Zulässigkeit  des Einwohnerantrages hat der Rat in seiner Sitzung am 06.07.2017 entschieden. In dieser Sitzung wurde erläutert, warum es eine Trennung zwischen der formalen Zulässigkeit und der inhaltlichen Bewertung  geben müsse. Der Rat habe heute über den Einwohnerantrag selbst zu entscheiden. Die Gemeindeordnung NRW sieht gem. § 25 Abs. 7 Satz 3 die Gelegenheit der Antragsteller zu einer mündlichen Begründung vor. Er weist darauf hin, dass der Antragstext  vollständig in der Vorlage enthalten ist.

 

Herr Darda begründet den Einwohnerantrag anhand einer Power-Point-Präsentation, die als  Anlage 1 Gegenstand der Niederschrift ist.

 

Frau Dr. Figge-Schoetzau stellt sich vor und begründet ihren Antrag wie folgt:

 

„Mein Name: Anne Figge-Schoetzau, ich bin in 3 1/3 Monaten 82 Jahre lang Bürgerin dieser Stadt.

 

Während meiner Zeit als Rechtsreferendarin bin ich vor 57 Jahren auch ein halbes Jahr beim Rechtsamt der Stadt Hagen unter der damaligen Leitung des Stadtoberamtmannes Körfer ausgebildet worden. Nach meiner Ausbildung war ich 12 Jahre lang als Rechtsanwältin und in den letzten Jahren auch als Notarin in Hagen tätig, ehe ich 1974 in den richterlichen Dienst wechselte, in dem ich seit 1978 am Oberlandesgericht Hamm tätig war.

 

Auch wenn ich im Verwaltungsrecht keine Spezialkenntnisse erworben habe, bilde ich mir ein, zum Thema mögliche Schadensersatzansprüche der AWO gegen die Stadt Hagen etwas beitragen zu können. Dabei ist mir bewusst, dass ich Sie so kurz vor der heute stattfindenden Abstimmung über unseren Einwohnerantrag nicht mehr von Ihrer Meinung abbringen werde. Trotzdem möchte ich zum Nachdenken anregen.

 

  1. Das Rechtsamt der Stadt hat in seiner umfangreichen Stellungnahme das Wesentliche bereits gesagt und ist eigentlich zu dem Ergebnis gekommen, dass Schadensersatzansprüche der AWO unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt denkbar sind. Trotzdem möchte es ein gewisses Restrisiko nicht ausschließen und beruft sich dabei auf eine BGH-Entscheidung vom 01.12.1983 (III ZR 38/83). Diese Rechtsprechung hat der BGH jedoch im Urteil vom 18.05.2006 (BGH III ZR 396/04) in Frage gestellt. Literatur und Rechtsprechung haben diese Entscheidung so aufgefasst, dass eine Haftung wegen konkludenter vertraglicher Risikoübernahme ausgeschlossen ist, wenn ein Bebauungsplanverfahren aufgrund der Planungszuständigkeit und des Planungsermessens der Gemeinde aufgegeben wird.
  2. Die Verwaltung der Stadt, vertreten durch den Oberbürgermeister, hat in der uns zugesandten umfangreichen Stellungnahme zur heutigen Sitzung, die Ihnen sicher auch vorliegen dürfte, auf S. 7 unten ausgeführt, dass das Bauleitplanverfahren nach § 2 des mit der AWO abgeschlossenen Städtebaulichen Vertrages vom 27.07.2015 erst bis zur Offenlegung zu Ende geführt werden müsse, um jegliche Schadensersatzansprüche der AWO von vorne herein auszuschließen. Wörtlich heißt es auf S. 7 unten:

Nach § 2 des Vertrages ist die Stadt verpflichtet, einen Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung für die öffentliche Auslegung zu erstellen sowie weitere in das Aufgabengebiet der Stadt fallende Verfahrensschritte durchzuführen.

 

Eine derartige Auslegung des Städtebaulichen Vertrages führt zu seiner Nichtigkeit gem. § 1 Abs. 3 BauGB. Denn nach § 1 Abs. 3 BauGB ist die vertragliche Vereinbarung der Aufstellung eines Bebauungsplans verboten. Im Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 09.10.1996 (4B 180/96) heißt es dazu:

Aus dem Sinnzusammenhang folgt, dass nicht lediglich der Anspruch ausgeschlossen wird, einen Bebauungsplan aufzustellen, zu ändern, zu ergänzen oder aufzuheben, sondern auch der Anspruch, ein Verfahren, das zur Erreichung dieser Zwecke begonnen worden ist, fortzusetzen. In welchem Stadium das Verfahren die Planung abgebrochen wird, spielt dabei keine Rolle. Die Gründe, die den Gesetzgeber veranlasst haben, die Gemeinde bei der Entscheidung über die Aufstellung etc. von äußeren Zwängen freizuhalten, wiegen nicht weniger schwer, wenn eine Planung eingeleitet, aber noch nicht abgeschlossen ist.“

 

Wenn der Vertrag so auszulegen wäre, wie es der Oberbürgermeister in der zitierten Vorlage getan hat, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Vertrag nach § 134 BGB, § 1 Abs. 3 BauGB nichtig ist.

 

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.“

 

Herr Oberbürgermeister Schulz bedankt sich bei Herrn Darda und bei Frau Dr. Figge-Schoetzau für ihre Darstellungen. Die Verwaltung möchte keine vollumfängliche bereits in der Verwaltungsvorlage enthaltene Position darstellen, sondern zur Diskussion überleiten. Der Verwaltungsvorschlag sehe im Kern vor, dass die Verwaltung die Auffassung vertrete, dass Bebauungsplanverfahren ordnungsgemäß zu Ende zu führen und zum Zeitpunkt der Offenlage die Entscheidung zu treffen. Das Bebauungsplanverfahren habe die Aufgabe, alle für eine Entscheidung notwendigen Fakten in allen naturschutzrechtlichen und sonstigen Belange zusammen zu tragen,  um an Ende eine Entscheidung treffen zu können. Das Bebauungsplanverfahren sollte daher mindestens bis zum Offenlagebeschluss fortgesetzt werden.

 

Herr Dr. Bücker gibt folgende Ausführungen zu Protokoll:

 

„Liebe Bürgerinnen und Bürger,

sehr geehrte Mitglieder des Rates der Stadt Hagen,

sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

für meinen kurzen Redebeitrag wähle ich heute die Position am Rednerpult, um zum Ausdruck zu bringen, für wie wichtig Hagen aktiv die direkte Beteiligung der Einwohner Hagens an den politischen Geschehnissen in unserer Stadt einstuft. Zur Erinnerung: Die Förderung der Wege der Direkten Demokratie ist seit Gründung von Hagen Aktiv im Jahr 2003 unser Kernanliegen.

 

Heute finden wir einen Einwohnerantrag nach § 25 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen vor, eingereicht von einer Bürgerinitiative aus Wehringhausen. Unterzeichnet haben 11.000 Einwohner Hagens innerhalb von weniger als nur drei Monaten. Es ist in der Geschichte Hagens erst der zweite Einwohnerantrag überhaupt, der es bis in den Rat geschafft hat.

 

Hagen Aktiv hält gerade den Antrag der Bürgerinitiative aus Wehringhausen für ein ganz besonderes Signal aus der Einwohnerschaft an den Rat der Stadt. Warum? Hier ein Vergleich: Der erste Einwohnerantrag in der Geschichte Hagens war am 02. März 2006 auf der Tagesordnung des Rates. Damals hatten 10.000 Einwohner den Antrag auf Verzicht eines Zentralbades zugunsten der Stadtteilbäder unterstützt. Hagen Aktiv hatte diesen Antrag initiiert und etwa 17 Monate für die Sammlung der Unterschriften benötigt. Damals mussten wir hinnehmen, dass der Rat die Meinung von 10.000 einfach ignorierte. So weit, so bedauerlich!

 

Darf dasselbe aber nun auch mit einem Einwohnerantrag geschehen, der schon in 70 Tagen die notwendigen Unterschriften zusammen hatte. Hagen Aktiv sagt ganz klar NEIN! Es kann nicht sein, dass – und da stehen sich alle hier im Rat versammelten Parteien in nichts nach – auf der einen Seite Bürgerbeteiligung vehement eingefordert wird – dies insbesondere in Wahlkampfzeiten. Dass aber, wenn die Bürger sich dann tatsächlich und wie in diesem Fall massiv beteiligen, die Meinung von über 11.000 einfach ignoriert wird.

 

In den Augen von Hagen Aktiv ist es nicht die Aufgabe der Verwaltung zu überlegen bzw. herbei zu argumentieren, warum der Antrag der 11.000 für Hagen risikobehaftet ist und deswegen nicht durchgeführt werden sollte. Mal ganz abgesehen davon , dass es laut eigenem Bekunden der Verwaltung ja auch gar kein wirkliches Risiko gibt.

 

Im Gegenteil: In so einem Fall von massiver Bürgerbeteiligung – wir wissen ja, der Bürger ist Souverän und nicht die von ihm gewählten Repräsentanten – sollte die Verwaltung nach Wegen suchen, die Meinung des Souveräns umzusetzen. Wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg!

 

Andernfalls laufen wir Gefahr, dass die Menschen in Hagen das Vertrauen in die Politik und in die demokratischen Prozesse endgültig verlieren und in der Konsequenz nicht mehr zur Wahl gehen. Sie können sich sicher selbst ausmalen, wem das nützt und welche Kräfte davon profitieren.

 

Manche mögen vielleicht einwerfen, dass durch die Wege der Direkten Demokratie alle in der Stadt aufgelegten Projekte potentiell gefährdet sind, weil es ja immer wieder direkt Betroffene gibt, die selbstverständlich klar gegen das jeweilige, von der Stadt initiierte Projekt sind. Man hört dann oft die launige Bemerkung: “Wenn man den Teich trocken legen will, dann darf man nicht die Frösche fragen.“

 

Diese oder ähnliche Pauschalisierungen weise ich klar zurück. Hagen Aktiv hält wie folgt dagegen: Auf dem Weg, auf dem wir uns heute befinden, enden bislang alle Anträge von Bürgerinnen und Bürgern an der Stelle, wo sie auf das gegenteilige Interesse der Verwaltung stoßen. Vorstöße der Einwohnerschaft haben praktisch keine Chance auf Umsetzung, egal wie gut begründet sie vorgetragen und wie stark sie unterstützt sind. Ich sage: „Das muss im Sinne Direkter Demokratie endlich anders werden!“

 

Ohne, dass ich mich nun inhaltlich in Bezug auf das Für und Wider des AWO-Projektes an der bezeichneten Stelle im Deerth einlasse – das ist ja bereits durch die Bürgerinitiative hinreichend geschehen – appelliere ich an alle demokratischen Kräfte hier im Rat, dem Willen des Souveräns hier und heute statt zu geben: Stoppen Sie die Erweiterung der Einrichtung im Deerth. Veranlassen Sie die Suche nach einer Alternative.

 

Der Bürgerinitiative aus Wehringhausen rufe ich zu, in Verantwortung für die vielen Unterzeichnenden nicht aufzugeben, auch wenn die Abstimmung im Rat heute nicht das erhoffte Ergebnis bringen sollte. Im Wege der Direkten Demokratie besteht immer noch eine Möglichkeit, das Projekt mit einem Bürgerbegehren zu stoppen. Das ist möglich, wenn es einen Satzungsbeschluss des Rates im Sinne der Erweiterung gibt. Diese Satzung kann dann durch ein kassierendes Bürgerbegehren neutralisiert werden.

 

Wenn Sie wissen wollen, wie man das macht, fragen Sie Hagen Aktiv: Wir unterstützen Direkte Demokratie.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.“

 

Herr Dr. Bücker beantragt namentliche Abstimmung gem. § 15 Abs. 2 h) GeschO.

 

Ein Antrag auf namentliche Abstimmung bedarf der Unterstützung von mindestens 3 Ratsmitgliedern. Die Fraktion Hagen Aktiv spricht sich mit 4 Stimmen für die namentliche Abstimmung aus.

 

Herr Meier bedankt sich im Namen der SPD-Fraktion für den Vortrag von Herrn Darda und Frau Dr. Figge-Schoetzau. Die SPD-Fraktion hat es beeindruckt, was die Bürgerinitiative innerhalb kürzester Zeit zustande gebracht hat. Gleichwohl befinde man sich derzeit in einem Bebauungsplanverfahren. Die SPD-Fraktion habe sich im Vorfeld auch darüber Gedanken gemacht, ob dieses Projekt an dieser Stelle sinnvoll sei und wo die Umsetzungsprobleme liegen. Als Ergebnis wird das Vorhaben an dieser Stelle für richtig erachtet, vorausgesetzt, dass dieses Vorhaben an dieser Stelle auch umsetzbar sei. Hierzu mussten viele Dinge im Bebauungsplanverfahren geklärt werden, wie z. B. die Erschließung und das Landschaftsbild. Das Bebauungsplanverfahren sehe dort Regularien vor, welche einzuhalten sind. Nachdem die Einleitung dieses Verfahren beschlossen wurde, müssten diese Regularien ebenfalls durchgestanden werden. Als nächster Verfahrensschritt stehe im Herbst die Offenlage an. Die Argumente der Gutachter für oder gegen dieses Projekt möchte die SPD-Fraktion gerne abwägen. Daher werde die SPD-Fraktion sich dafür entscheiden, das Verfahren jetzt nicht abzubrechen.

 

Herr Eiche spricht sich im Namen der AfD-Fraktion für den Einwohnerantrag aus, da es bereits mehrere Suchteinrichtungen in Hagen gebe, wirtschaftliche Erwägungen eine Rolle spielen und das Sicherheitskonzept aus ihrer Sicht nicht schlüssig sei.

 

Herr Dr. Ramrath führt für die CDU-Fraktion aus, dass sie inhaltlich mit der Position des Einwohnerantrages übereinstimme. Gleichwohl könne sie heute dem Einwohnerantrag in der vorliegenden Form uneingeschränkt nicht zustimmen. Die CDU-Fraktion werde sich deshalb der Stimme enthalten. Dies habe in erster Linie rechtliche Gründe. Die Verwaltung hat nachvollziehbar dargestellt, dass ein geringes Risiko für Schadensersatzansprüche bei einer Beendigung der Bauleitplanverfahren in dem jetzigen Verfahrensstadium entstehen könnte. Ein solches Risiko könnte durch eine Zeitspanne auf Null minimiert werden. Daher halten sie es für richtig, diese Zeitspanne von abzuwarten. In ca. 2 Monaten soll die Vorlage zur Offenlegung erstellt werden. Dann sollte die Sachentscheidung getroffen werden. Die CDU-Fraktion werde sich ernsthaft mit den Ergebnissen der noch nicht vorgelegten Fachgutachten auseinandersetzen. Die bisher bekannt gewordenen Informationen über die gutachterlichen Stellungnahmen veranlassen bisher nicht zu einer abweichenden Beurteilung des Vorhabens. Der Wortlaut des Einwohnerantrages selbst veranlasse die CDU-Fraktion ebenfalls zu einer Enthaltung bei der heutigen Abstimmung. En Einwohnerantrag könne nur in sehr engen Grenzen durch den Rat ausgelegt werden. Hierauf hat die Verwaltung in ihrer rechtlichen Stellungnahme hingewiesen. Insofern müssten sie förmlich auf den Wortlaut des Antrages abstellen. Danach soll der Antrag der AWO auf eine geschlossene Maßregelvollzugsanstalt zurückgewiesen werden. Der Antrag der AWO vom 15.04.2014 richtete sich präzise nur auf die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens. Die Einleitung hat der Rat im Februar 2015 beschlossen. Damit war der Antrag der AWO in der Hauptsache erledigt. Der Einwohnerantrag, welcher jetzt zu entscheiden sei, verhalte sich nicht darüber, ob jetzt eine rückwirkende Aufhebung der damaligen Einleitungsbeschlüsse oder eine Beendigung der Verfahren vor Offenlegung und Feststellung beschlossen werden soll. Wegen dieser Unklarheiten sei eine uneingeschränkte Zustimmung nicht möglich. Auf der anderen Seite könne die CDU-Fraktion den Einwohnerantrag auch nicht ablehnen. Sie vertrete die klare Auffassung, dass das Vorhaben am Standort Deerth bauplanungsrechtlich unzulässig sei. Als sonstiges Vorhaben im Außenbereich, im städtischen Forst, stehe dem großflächigen Bau einer Maßregelvollzugsanstalt entgegen, dass hierdurch im Sinne des § 35 Abs. 3 Ziff. 5 BauGB die natürliche Eigenart der Landschaft und der Erholungswert beeinträchtigt werden. Der Erholungswert des Waldes würde insbesondere im Hinblick auf den Drei-Türme-Weg für Erholung und Freizeit auch unter Einbeziehung touristischer Nutzungen beeinträchtigt.

 

Herr Schmidt bedankt sich bei den Vertretern der Bürgerinitiative für die Darstellung ihrer Position. Die Ratsgruppe BfHo/Piraten könne dem Einwohnerantrag jedoch nicht zustimmen und schließt sich der Verwaltungsmeinung an. Das Prinzip des Vertrauensschutzes sollte Geltung haben. Die AWO und andere potenzielle Investoren haben auch das Recht auf ein geordnetes und vollständiges Verfahren. Herausgestochen sei die Frage, ob die Stadt Hagen ein Alleinstellungsmerkmal als herausragende Stadt für die Rehabilitation und Wiedereingliederung straffällig gewordener Drogenabhängiger erzielen möchte. Dies seien seiner Meinung nach Menschen, wie jeder andere auch, die im Zuge ihrer Suchtproblematik straffällig geworden seien. Daher lohne es sich durchaus, sich um diese Menschen zu bemühen, dass sie in dieser Gesellschaft wieder eingegliedert werden und ein suchtfreies Leben führen können. Es wurde auch darauf eingegangen, zu welchem Preis das Grundstück verkauft worden ist. Hier müsse ein klares Signal an die AWO gegeben werden, dass hier nachgebessert werden müsse. In der Öffentlichkeit sei der Eindruck entstanden, dass das Ganze abgesprochen war. Der Meinungsfindungsprozess der Ratsgruppe sei inhaltlich noch nicht abgeschlossen.

 

Herr Thielmann bedankt sich bei Herrn Darda für die sachliche und ruhige Darstellung. Diese Darstellung widerspreche völlig der Formulierung auf den Unterschriftenlisten. In der Power-Point-Präsentation werde an keiner Stelle das Wort „Haftanstalt“ genannt. Auf der Unterschriftenliste wurde das Wort „Haftanstalt“ groß aufgeführt. Ein weiterer Unterschied wurde sehr plakativ in der Präsentation dargestellt. Er nennt die 440.000 € für das AWO-Grundstück, die jetzt durch den Gutachterausschuss festgestellt wurden. Dieser Betrag wurde mit den 46.000,00 € in Verbindung gebracht, die die AWO gezahlt habe. Verschwiegen wurde jedoch, dass die 440.000,00 € dann gelten, wenn erschlossen sei. Diese Erschließungskosten habe die AWO zu zahlen. Diese Erschließungskosten übersteigen die 440.000,00 €. Das Engagement für die Stellung des Einwohnerantrages erkenne er ausdrücklich an. Er erkenne ebenfalls an, dass er nicht die Unterschriften von 11.000 Personen gegen die weiteren über 100.000 Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hagen setzen könne, die diesem Antrag vielleicht nicht zustimmen. Daher sollte das Verfahren ordnungsgemäß weiter laufen.

 

Frau Hentschel teilt im Namen der Fraktion Die Linke. mit, dass sie den Einwohnerantrag ablehnen werde, da das Verfahren ergebnisoffen bis zum Ende durchgeführt werden sollte. Inhaltlich bestehe weiterhin Beratungsbedarf zu diesem Thema.

 

Herr Hentschel macht deutlich, dass der Bürgerwille nicht ignoriert werde, nur weil dem Einwohnerantrag nicht zugestimmt werden könne, damit das Verfahren ordnungsgemäß weiter durchgeführt werden kann. Ein Urteil müsse sich abschließend noch gebildet werden. Sollte bei dem Kaufpreis von Seiten der AWO nicht nachgebessert werden, könne die Fraktion Die Linke. dem Vorhaben/ der Erweiterung nicht zustimmen. 

 

Herr Riechel erklärt, dass in der heutigen Sitzung nur über die Entscheidung abgestimmt werden soll, dieses Verfahren vorzeitig abzubrechen oder weiter durchzuführen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßt die Anregungen und Argumente der Bürgerinitiative und erkennen das Engagement an. In der heutigen Sitzung müsse der Argumentation der Verwaltung gefolgt werden, da das Verfahren ordnungsgemäß zu Ende gebracht werden müsse. Wesentliche Gutachten stehen noch aus und Grundstücksfragen seien noch ungeklärt. Das Verfahren werde daher noch nicht als beendigungsfähig angesehen. Nach Klärung dieser offenen Fragen werde sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen inhaltlich politisch entscheiden.

 

Frau Hanning richtet sich an die Fraktion Hagen Aktiv. Die Fraktion Hagen Aktiv setze sich ihrer Meinung nach auf alles, was von Bürgern vorgetragen wird. Sie bedauere, dass die CDU-Fraktion sich heute der Stimme enthalten möchte. Die Bürgerinnen und Bürger könnten erwarten, dass sich die Politik zu diesem hoch diskutierten Projekt auch verhält und in Richtung der Bürger zeigt, in welche Richtung ihre Entscheidung gehe. Aus ihrer Sicht seien die Hürden für Bürgerbegehren und Einwohneranträge immer noch zu hoch. Ein Einwohnerantrag sei aber nicht nur dann demokratisch abgehandelt, wen diesem auch stattgegeben werde. Der Vortrag von Herrn Darda habe sie aufgeschreckt. Sie könne seine Argumente nicht nachvollziehen. Die Endzeit der Stadt Hagen sei für sie nicht dadurch gekommen, dass sie 42 Plätze im Maßregelvollzug erhalte. Ebenfalls stehe die grüne Stadt Hagen nicht vor der Zerstörung. Sie könne auch nicht nachvollziehen, warum die Zukunft der Kinder auf dem Spiel stehe. Diese Argumente seien ihrer Meinung nach sehr weit entfernt von sachlicher Auseinandersetzung.

 

Herr König begründet seinen Vorwurf des Populismus. Wer den Bürgerinnen und Bürgern einrede, ein Bürgerbegehren einleiten zu können, wenn der Einwohnerantrag abgelehnt und der Bebauungsplan durch den Rat beschlossen würde, handele falsch. Nach der Gemeindeordnung NRW sei in diesen Fällen ein Bürgerbegehren nicht zulässig. Bezüglich des Einwohnerantrages unterstützt er die Aussagen von Herrn Thielmann und Frau Hanning. Nach wie vor habe der Rat die Verpflichtung, sich sachgerecht mit den Themen auseinanderzusetzen.

 

Herr Klinkert bezieht sich auf die Ausführungen von Herrn Dr. Ramrath. Die CDU-Fraktion habe planerische Bedenken gegen die Erweiterung der Suchtklinik um eine Anstalt für den Maßregelvollzug. Er hofft, dass diese Meinung auch durch die Gutachten bestärkt werde. Die Fraktion Hagen Aktiv habe der Einleitung des Verfahrens bereits nicht zugestimmt und werde auch der Offenlegung nicht zustimmen.

 

Herr Dr. Bücker geht auf den sachlichen Hinweis von Herrn König ein. Er hat ausgeführt, dass es nicht möglich sei, Flächennutzungspläne und Bebauungspläne mit einem Bürgerbegehren anzugehen. Dies sei soweit richtig. Es sei dennoch möglich, den Satzungsbeschluss mit einem Bürgerbegehren anzugehen.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz erklärt, dass ein Bürgerbegehren gem. § 26 Abs. 5 Nr. 5 BauGB von vorne herein unzulässig ist über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen mit Ausnahme der Entscheidung über die Einleitung des Bauleitplanverfahrens.

 

Herr Gronwald geht auf die Ausführungen von Herrn Thielmann ein und erklärt den Begriff Gefängnis. Ein Gefängnis ist jeder Ort, an dem Menschen gegen ihren Willen festgehalten werden. Dies sei Maßregelvollzug. Im Maßregelvollzug seien verurteilte Straftäter, die nur aufgrund ihrer Sucht in einer besonderen Einrichtung untergebracht sind. Diese seien dort nicht freiwillig, sondern würden dort gefangen gehalten.

 

Frau Hanning sieht schon einen Unterschied zum Gefängnis, da die verurteilten Straftäter therapiewillig sein müssten. Daher halten sie sich dort freiwillig auf.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz lässt über die Ergänzungsvorlage 0659-1/2017 namentlich abstimmen.

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Beschluss:

Der Rat weist den Antrag der AWO auf eine geschlossene Maßregelvollzugsanstalt im Hagener Stadtwald zurück und empfiehlt, diese an einem anderen Standort zu errichten.“

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Dafür

Dagegen

Enthaltung

Herr Andelija             Nicht anwesend

 

 

 

Herr Arnusch               

 

x

 

Herr Beyel

 

 

x

Frau Brandstätter

 

x

 

Herr Dr. Bücker

x

 

 

Herr Ciupka Nicht anwesend

 

 

 

Frau Cramer    

 

 

x

Herr Eiche

x

 

 

Frau Engelhardt

 

x

 

Herr Erlmann

 

 

x

Frau Fischbach

 

 

x

Herr Dr. Fischer

 

 

x

Herr Dr. Geiersbach

 

x

 

Herr Gronwald

x

 

 

Herr Grzeschista    

 

x

 

Frau Hanning               !

 

x

 

Frau Helling-Plahr       Nicht anwesend

 

 

 

Frau Hentschel

 

x

 

Herr Hentschel

 

x

 

Herr Kempkens           Nicht anwesend

 

 

 

Herr Kiszkenow

 

x

 

Herr Klepper

 

 

x

Herr Klinkert

x

 

 

Herr Krippner

 

x

 

Frau Kulla

 

x

 

Herr Kämmerer

 

 

x

Herr König

 

x

 

Herr Löher

x

 

 

Herr Mechnich

 

x

 

Herr Meier

 

x

 

Frau Neuhaus

 

 

x

Herr Niedergriese

 

x

 

Frau Niemann

 

x

 

Frau Öcal                Nicht anwesend

 

 

 

Herr Panzer               

 

x

 

Frau Pfefferer

 

x

 

Herr Dr. PreußNicht anwesend

 

 

 

Frau Purps

                                                       x

Frau Radke              

x

 

 

Herr Dr. Ramrath

 

 

x

Herr Reinke

 

 

x

Herr Riechel

 

x

 

Herr RöspelNicht anwesend

 

 

 

Herr Romberg

 

 

x

Herr Rudel  

 

x

 

Frau Sauerwein

 

x

 

Herr Schmidt

 

x

 

Herr Schrötter   

 

x

 

Herr Schulz

x

 

 

Herr Söhnchen       Nicht anwesend

 

 

 

Herr Sondermeyer

 

x

 

Herr Stange

 

x

 

Herr Stricker          Nicht anwesend

 

 

 

Herr Strüwer

 

 

x

Herr Thielmann

 

x

 

Herr Thieser           

 

x

 

Frau Timm-Bergs   

 

x

 

Herr Treß

 

 

x

Herr Vogeler

 

 

x

Herr Voigt

 

 

x

Herr Walter

 

 

x

Herr Wisotzki

 

x

 

Herr Oberbürgermeister Schulz

 

x

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Mit Mehrheit abgelehnt!

7

30

17

 

 

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Anlagen