07.09.2017 - 7.4 beabsichtigte Einziehung der Krefelder Straße (...

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Wortprotokoll

Herr Thieser erläutert den Tagesordnungspunkt. Ohne Diskussion ergeht nachstehender Beschluss.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Haspe beschließt gemäß § 7 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028 / SGV NRW 91)aus Gründen des öffentlichen Wohles die

 

beabsichtigte Einziehung der Krefelder Straße

 

Die Verkehrsfläche umfasst das Grundstück Gemarkung Westerbauer, Flur 4, Flurstücke  273 und 287 mit einer Größe von 544 m².

Die einzuziehende Verkehrsfläche ist in dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan markiert.

Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

6

 

 

CDU

3

 

 

Hagen Aktiv

2

 

 

Die Linke

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

12

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage