31.08.2017 - 4.2 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/'Die GrünenHi...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Panzer erläutert und begründet den Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und  geht auf die Stellungnahme der Verwaltung ein. Der Antrag der Bürgerinnen und Bürger wurde deshalb aufgegriffen, weil ihrer Meinung nach der Ratsbeschluss im Juli 2017 auch politisch zu voreilig getroffen worden ist. Die Begründung von Herrn Röspel in der Ratssitzung am 06.07.2017 zu diesem Thema habe sich ausschließlich auf den Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP bezogen. Die Umsetzung sei allerdings fragwürdig. Wesentliche Rechtsprechung der letzten Jahre sei hierbei nicht berücksichtigt worden. Auch die Privilegierung von Windkraftanlagen

Der Außenbereich sei bei der Privilegierung von Windkraftanlagen überhaupt nicht berücksichtigt worden. Dies sei ein Gebot des Bundesgesetzgebers in Folge der Energiewende. Im UWA und im STEA gab es in der letzten Sitzungsrunde Diskussionen hierzu, ob die jetzige Landesregierung  überhaupt eine solche Regelung treffen könne. § 240 BauGB setze hierzu eine Frist bis zum 31.12.2015. Danach könnten die Landesregierungen eine solche Grenze nicht mehr festziehen. Es gebe viele Gerichtsurteile, in denen die Privilegierung unterstrichen werde und in denen festgehalten werde, dass Wald keine harte Tabuzone sei. Dies bedeute, dass zum jetzigen Zeitpunkt privilegierte Maßnahmen wie die Windkraft natürlich auch im Wald realisiert werden könnten. Das OVG-Urteil vom 22.09.2016 verschärfe dies. Darin wurde der Flächennutzungsplan der Gemeinde Haltern aufgehoben, weil die Abwägung falsch war und der Windkraft nicht genügend substantieller Raum gegeben wurde. Er bittet um Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Wie viele Flächen für Windenergie bzw. wie viel Prozent der bisher für geeignet gehaltenen Flächen bleiben übrig, wenn der Rat 1500 m Abstand zu allgemeinen und reinen Wohngebieten festsetzt?
  2. Wie sieht es in diesem Fall mit der Forderung aus, dass der Windkraftnutzung substantiell Raum gegeben werden muss?
  3. Welche Nachteile (finanzielle, Arbeitsplätze) für die Investoren ergeben sich aus einem solchen Beschluss?
  4. Welche Nachteile aus dem Beschluss ergeben sich für die vom Rat gesetzten Klimaschutzziele?

 

Herr Oberbürgermeister Schulz sagt Beantwortung zu.

 

Herr Hentschel macht deutlich, dass ein Ratsbeschluss getroffen wurde, welcher noch Gültigkeit habe. Über die inhaltlichen Themen und deren Konsequenzen habe sich bereits jeder, der an diesem Beschluss beteiligt war, Gedanken gemacht. Dies müsse jetzt nicht wiederholt werden.

 

Herr Schmidt ist irritiert darüber, denselben Beratungsgegenstand der Ratssitzung vom 06.07.2017 heute wieder auf der Tagesordnung zu finden. Hierüber wurde bereits ausführlich beraten und entschieden. Neue Sachlagen hierzu haben sich nicht ergeben. Es müsse nicht immer wieder neu beraten werden, wenn vorab strittig entschieden wurde. Das Ergebnis sollte akzeptiert werden.

 

Herr Dr. Ramrath macht deutlich, dass der Rat sich mit den Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu diesem Thema bereits intensiv auseinandersetzt hat. Der Trend und auch einzelne Aussagen der Rechtsprechungsentwicklung sei sehr wohl bekannt. Ebenfalls sei auch bekannt, dass der § 35 BauGB eine Privilegierung von Windkraftanlagen enthalte. Dem werde auch der neu zusammen gesetzte Landesgesetzgeber Rechnung tragen. Wenn der neue Koalitionsvertrag, an dem Fachleute mitgearbeitet haben, eine solche Aussage festlege, sei eine spätere Umsetzung ebenfalls entsprechend geprüft worden. Wenn die alte Landesregierung einen Windenergieerlass erstellt hat, zeige dies, dass es ausfüllende und auslegende Erlassbestandteile geben könne. An dieser Stelle möchte der neue Landesgesetzgeber eingreifen. Daher gebe es aus Sicht der CDU-Fraktion seit dem Ratsbeschluss vom 06.07.2017 keine neuen Gesichtspunkte, die dazu veranlassen könnten, den Beschluss in Zweifel zu ziehen oder gar aufzuheben. Dem vorliegenden Beschlussvorschlag könne daher nicht zugestimmt werden.

 

Herr Thieser erläutert für die SPD-Fraktion, dass dem vorliegenden Antrag ebenfalls nicht zugestimmt werden kann. Spätestens in drei Monaten müsse eine Entscheidung getroffen werden. Grundlage dieser Entscheidung könne weder die politische Einschätzung eines Koalitionsvertrages sein, noch die Bewertung. Die juristische Bewertung der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hagen könne ebenfalls nicht Grundlage einer solchen Bewertung sein. Er erwartet eine juristisch verbindliche Stellungnahme und Empfehlung der Verwaltung zu der dargestellten Situation von Herrn Panzer. Die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung beinhalte zu 90 % die Aussage, dass der Rat eine solche Entscheidung treffen könne.

 

Frau Hanning merkt an, dass der Konflikt darin bestehe, dass Abstandsgrenzen von 1000 m von vorne herein festgelegt werden. Es werde in Hagen und auch in anderen Städten deutlich, dass Naturschutzbelange und auch Vorbehalte der Anwohner berücksichtigt werden müssen. Bevor durch Wirtschaftsunternehmen das Wort geführt werde, sollte Naturschutz und Schutz der Anwohner vorrangig berücksichtigt werden. Die notwendige Umsetzung von Klimaschutzzielen sollte im Einklang mit Bürgern und Naturschutz getroffen werden.

 

Herr Klinkert führt für die Fraktion Hagen Aktiv aus, dass sie sich immer für die Ausweitung von Vorrangzonen für die Windenergie ausgesprochen habe. Dies werde auch weiterhin vor dem Hintergrund für erforderlich gehalten, dass die betroffenen Bürgerinnen und Bürger ein Anrecht auf den persönlichen Schutz haben. Es müsse auf ausreichende Abstandsflächen geachtet werden. Durch den Wechsel in der Landesregierung bestehe eine neue Situation. Der Beschluss wurde in der letzten Ratssitzung gefasst. Die Fraktion Hagen Aktiv werde den vorliegenden Antrag ebenfalls ablehnen. Einer nochmaligen Verlängerung des Moratoriums werden sie jedoch nicht zustimmen. Für die verbleibenden 4 Monate erwarte er von der Verwaltung und von der neuen Landesregierung Auskunft darüber, wie es in dem Windkraftverfahren weitergehen soll.

 

Herr Panzer macht deutlich, dass abzuwägen sei, wie die Politik der bundesgesetzlichen Vorgabe, dass der Windkraft bei einer Flächennutzungsplanänderung substanziellen Raum zu geben, unter Berücksichtigung der Belange der Bürgerinnen und Bürger genügen könne oder nicht genügen könne. Wenn dieses Verfahren nur eingestellt werde, könne auch nichts falsch gemacht werden. Es könne dann aber überall in Hagen im Außenbereich eine Windkraftanlage beantragt werden. Die Verwaltung sollte dieses Thema für die nächste Sitzung des UWA oder STEA aufbereiten.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz erklärt, dass die Verwaltung durch die Politik einen Auftrag zur 6-monatigen Verfahrensruhe erhalten habe.

 

Herr Eiche spricht sich für die AfD-Fraktion  gegen den vorliegenden Beschlussvorschlag aus.

 

Herr Riechel merkt an, dass der Rat am 06.07.2017 aus seiner Sicht voreilig einen Beschluss gefasst habe, der ihn rechtlich als auch wirtschaftlich in Bedrängnis bringen könne. Die vorliegende Situation wurde nur deswegen herbeigeführt, weil der Ratsbeschluss der 6-monatigen Verfahrensruhe gefasst wurde. Er erinnert daran, dass dieser Rat sich selbst Klimaziele gesetzt habe. Hierzu gehöre auch, der Windenergie Vorrang einzuräumen. Der Rat sei heute aufgefordert, sich zu seinen eigenen Beschlüssen zu bekennen, die er in der Vergangenheit getroffen habe.

 

Herr Thielmann erinnert daran, dass die vorherige Landesregierung keine Festlegung getroffen habe, wie weit die Abstände zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauung sein müssen. In 4 Monaten müsse sich der Rat mit diesem Thema beschäftigen, ob das Moratorium aufgehoben werde oder nicht.

 

Herr Huyeng erklärt, dass bereits eine entsprechende umfangreiche Stellungnahme  durch das Rechtsamt erarbeitet und in der nächsten STEA-Sitzung vorgestellt werde.

 

Herr König erläutert, dass die Entscheidung der 6-monatigen Verfahrensruhe deshalb getroffen wurde, um die begrenzten Kapazitäten der Planungsverwaltung nicht mit unnötiger Arbeit zu belasten. Er möchte wissen, ob es rechtlich abgesichert zu erwarten sei, dass eine Landesgesetzgebung zu einem Zeitpunkt noch eingreifen könne, obwohl das Bundesgesetz aussagt, dass die Frist verstrichen sei.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz macht deutlich, dass es nicht die Kernaufgabe der Verwaltung sei, rechtliche Realisierbarkeit von Vereinbarungen aus Koalitionsverträgen zu überprüfen.

 

Herr Strüwer führt aus, dass die CDU-Fraktion sich für den Ausbau der Windkraft ausspreche. In der aktuellen Diskussion gebe es jedoch auch andere Schwerpunkte. Eine Zielsetzung, einen Abstand von 1500 m zu erzielen, könne daher einen guten Beitrag leisten.

 

Herr Thieser stellt klar, dass er keine juristische Bewertung der Verwaltung zum Koalitionsvertrag einfordere. Er habe deutlich gemacht, dass das Moratorium irgendwann auslaufe und dann eine vernünftige Basis für eine Entscheidung benötigt werde. Dies bedeute, eine verbindliche juristische Einschätzung darüber, inwieweit das Bundes- und das Landesrecht in dieser Hinsicht übereinander passen.

 

Herr Wisotzki weist darauf hin, dass die Zeit genutzt und die Windkraft weiter in den Fachausschüssen diskutiert werden sollte, um eine einheitliche Meinung zu erzielen.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz sagt zu, die Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und deren Beantwortung mit  in die rechtliche Darstellung der Vorlage für die nächste Sitzungsrunde mit einfließen zu lassen.  

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt, die 6-monatige Verfahrensruhe für das Teilflächennutzungsplanverfahren Windenergie (siehe Ratsbeschluss vom 6. Juli 2017) aufzuheben. Ab sofort nimmt die Verwaltung die Arbeit an dem Verfahren wieder auf.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

 

1

 

SPD

 

16

 

CDU

 

17

1

Bündnis 90/ Die Grünen

4

 

 

Hagen Aktiv

 

4

 

Die Linke

 

3

 

AfD

 

3

 

FDP

 

3

 

BfHo/Piraten Hagen

 

2

 

Pro Deutschland

-

-

-

fraktionslos

 

1

 

 

 

x

Mit Mehrheit abgelehnt

 

Dafür:

4

Dagegen:

50

Enthaltungen:

1

 

 

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Anlagen zur Vorlage