13.09.2017 - 7.2 Verkehrssituation "Erlhagen"
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.2
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 13.09.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage BBM
- Federführend:
- BV - Bezirksvertretung Nord
- Bearbeitung:
- Marina Groening
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Kohaupt erläutert, dass die Bürgerinnen und Bürger an die Verwaltung herangetreten seien und auf die Verkehrssituation im Erlhagen aufmerksam gemacht hätten. Insbesondere die Frequentierung der Anliegerstraße und das dort gefahrene Tempo seien ursächlich für die Beschwerden gewesen. So hätten die Anwohner z.B. vorgeschlagen eine Sackgasse oder eine Einbahnstraße dort einzurichten.
Die Verwaltung habe im Vorfeld bereits die Transportunternehmen angeschrieben und darum gebeten, die Fahrer anzuweisen, den Erlagen nicht als Abkürzungsstrecke zu nutzen. Aufgrund eines Ortstermins sei in der Straße eine Geschwindigkeitsmessung (V 85) durchgeführt worden.
Herr Winkler ergänzt, dass die angesprochene Messung sowohl die Geschwindigkeit als auch die Anzahl der Fahrzeuge berücksichtige. Im Ergebnis sei für den Zeitraum vom 01.07. bis 09.07.2017 festgestellt worden, dass in der Woche insgesamt 2488 Fahrzeuge durch die Straße gefahren seien, pro Tag somit rd. 333 Fahrzeugbewegungen für beide Fahrtrichtungen zusammen. Diese Zahl sei im Vergleich zu anderen Straßen als sehr niedrig einzustufen, da die Fahrten der Anwohner selbst noch abgezogen werden müssten.
Die Einrichtung einer Sackgasse oder einer Einbahnstraße sei von der Verwaltung zusammen mit der Polizei, der Straßenverkehrsbehörde, der Feuerwehr und dem Hagener Entsorgungsbetrieb eingehend geprüft worden. Allein die Menge des Verkehrsaufkommens sei kein Grund für eine Veränderung der bestehenden Situation. Problematisch sei jedoch die Geschwindigkeit, da in der Tempo-30-Zone deutlich zu schnell gefahren werde. Hier bestehe in der Tat Handlungsbedarf.
Die Verwaltung schlage vor, zwei Tempo-30-Piktogramme auftragen zu lassen und im Erlagen -zumindest für eine Übergangszeit- vermehrt Geschwindigkeitskontrollen durch Ordnungsamt und Polizei durchzuführen.
Herr Winkler weist in diesem Zusammenhang noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass es keinen Rechtsanspruch der Anwohner auf verkehrliche Maßnahmen an öffentlichen Straßen gebe. Die Rechtsprechung gehe im Gegenteil sogar davon aus, dass in verkehrsberuhigten Bereichen 800 Fahrzeugbewegungen durchaus hinnehmbar seien.
Herr Söhnchen bedankt sich für die Ausführungen und spricht sich dafür aus, nach einem überschaubaren zeitlichen Abstand einen Erfahrungsbericht vorgelegt zu bekommen.
Herr Winkler entgegnet, dass die Markierung umgehend angeordnet und kurzfristig durch den Wirtschaftsbetrieb umgesetzt werde; die Geschwindigkeitsmessungen würden parallel dazu anlaufen. Er sagt zu, die Bezirksvertretung über den Ausgang und die Akzeptanz der Maßnahmen zu informieren und stellt eine weitere V 85-Messung in Aussicht.
Herr Kohaupt betont -unter Bezugnahme eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts aus April 2013-, dass es keinen Anspruch der Anwohner auf die Gestaltung einer Straße gebe, allerdings ein Rechtsanspruch auf die Einhaltung der Geschwindigkeit durch hinreichende Messungen und Überprüfungen bestehe. Die Situation im Erlagen stelle somit keinen Einzelfall dar.
Herr Kohaupt formuliert einen Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung und stellt diesen zur Abstimmung.
Beschluss:
Unter Abwägung aller Argumente und Prüfung der Verkehrssituation vor Ort durch Vertreter der Stadt Hagen sowie der Polizei, spricht sich die BV-Nord für das Auftragen von zwei Tempo 30 km/h Piktogrammen aus.
Die Verwaltung wird gebeten, in Abstimmung mit der Polizei auch weiterhin Geschwindigkeitsmessungen vorzunehmen.
Die Kosten für die Piktogramme übernimmt die BV-Nord
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
65,7 kB
|
