06.07.2017 - 4.2 Vorschlag der Fraktionen Hagen Aktiv, CDU, Bünd...

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Hagen beschließt folgende Resolution:

 

Resolution „Verpflichtende Teilnahme an vorschulischem Sprachförderkurs“

I.

Aufgrund des seit Jahren vornehmlichen Zuzugs von Migrantenfamilien hat sich die Schülerschaft erheblich verändert. Während früher Kinder mit fehlenden Sprachkenntnissen eher die Ausnahme waren, so verfügt heute eine große Anzahl von Kindern bei ihrer Einschulung nicht über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache.

Kinder, die bei Erreichen des Alters für die allgemeine Schulpflicht noch nicht die erforderliche Schulreife hatten, wurden in Nordrhein-Westfalen bis 2005 in die Vorschule bzw. den „Schulkindergarten“ aufgenommen. Sie erwarben dort neben den sozialen und kognitiven Kompetenzen auch sprachliche Fähigkeiten, um beispielsweise defizitäre Deutschkenntnisse auszugleichen. Ziel dieser Förderung war es, eine Einschulung in die Grundschule zum Beginn des nächsten Schuljahres zu ermöglichen.

In Nordrhein-Westfalen wurden diese Einrichtungen 2005 abgeschafft. Andere Bundesländer halten an dieser oder ähnlichen Einrichtungen fest. So gibt es in Baden-Württemberg Grundschulförderklassen. In diesen finden Sprachkurse mit 20 Wochenstunden in einem Zeitraum von eineinhalb Jahren statt.  In Hamburg ist für Kinder, bei denen im Rahmen des Vorstellungsverfahrens ein ausgeprägter Sprachförderbedarf ermittelt wurde, ein Besuch der Vorschulklassen vor der Einschulung verpflichtend. In Bayern erhalten Kinder, deren Eltern beide nicht deutschsprachiger Herkunft sind und denen durch Sprachstandserhebung unzureichende Deutschkenntnisse bescheinigt werden, über einen Zeitraum von eineinhalb Jahren eine 240 Stunden dauernde spezielle Deutschförderung. Verpflichtend sind sie für schulpflichtige Kinder ausländischer Herkunft ohne ausreichende Deutschkenntnisse, die von der Einschulung zurückgestellt werden.

II.

Der Rat der Stadt Hagen stellt hierzu Folgendes fest:

1. In NRW untersucht das Schulamt als staatliche Schulaufsichtsbehörde bei Kindern ohne Kita-Platz zwei Jahre vor der Einschulung, ob die Sprachentwicklung der Kinder altersgemäß ist und ob sie die deutsche Sprache hinreichend beherrschen (§ 36 SchulG NRW). Die Stadt Hagen als Schulträger hat dabei keinerlei Befugnisse. Die Feststellungsprüfung erfolgt allerdings nur bei Kindern, die vor dem jährlichen Stichtag in der Kommune gemeldet wurden. Ziehen diese später zu, fallen sie ggf. durch das Raster und bleiben im schlimmsten Fall mit mangelhaften Deutschkenntnissen bis zur Einschulung unentdeckt, zumal keine Verpflichtung zum Besuch einer Kindertageseinrichtung besteht.

2. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW legt jährlich sowohl der Testzeitraum als auch den Kreis der in diesem Zeitraum zu überprüfenden Kinder fest. Außerhalb des Testzeitraumes finden keinerlei weitere Prüfungen statt. Damit bleiben Kinder, die später zuziehen, außen vor.

3. Fällt die Feststellungsprüfung negativ aus und die Sorgeberechtigten melden ihr Kind nach wie vor nicht in einer Kindertageseinrichtung an, muss das Kind verpflichtend einen vorschulischen Sprachförderkurs besuchen. Nimmt es nicht an der Feststellungsprüfung teil oder besucht den Sprachförderkurs nicht oder nur unregelmäßig, kann das Schulamt zwar ein Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit verhängen. Andere gesetzliche Möglichkeiten, eine Teilnahmeverpflichtung sanktionierend durchzusetzen, hat das Schulamt allerdings nicht. Es werden vielmehr alle Kinder eingeschult, auch diejenigen, die nicht an dem erforderlichen Sprachförderkurs teilgenommen haben.

III.

Bei Einhaltung der Vorschrift des § 36 SchulG NRW sollten defizitäre Sprachkenntnisse der Kinder ab dem 1. Schuljahr ausgeschlossen sein. Die Realität sieht aber jedoch gänzlich anders aus. Große Teile der ersten Klassen in NRW sind der deutschen Sprache nicht mächtig und lassen einen qualifizierten Unterricht für alle Kinder dieser Klassen nicht zu. Die bestehenden Regelungen reichen daher im Hinblick auf konkrete Lernerfolge in den Klassen nicht aus. Auch das Fernziel einer gelingenden Integration droht damit zu scheitern. Den seit 2005 veränderten Umständen muss Rechnung getragen werden.

Der Rat der Stadt Hagen fordert deshalb die Landesregierung NRW auf, die Bestimmungen aus dem NRW Schulgesetz restriktiv umzusetzen und die ausführenden Kommunen mit den zur Durchsetzung vor Ort erforderlichen finanziellen und personellen Mitteln auszustatten. Er fordert die Landesregierung außerdem auf, Modelle zu prüfen, die den Spracherwerb gezielt fördern (siehe Baden-Württemberg) und gegebenenfalls das Schulgesetz entsprechend zu ändern.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage