06.07.2017 - 5.35 Bebauungsplan Nr. 4/16 (672) Wohnbebauung Asche...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Thielmann weist darauf hin, dass unter 5.1 der Begründung zum Bebauungsplan ein fachlicher und sachlicher Fehler enthalten sei. Dort werde angegeben, dass Pult- und Flachdächer in diesem Gebiet nicht zulässig seien, da sie sich in die bestehende Bebauung nicht einfügen würden. Dies sei nicht richtig, da  derzeit zwei Grundstücke weiter südlich ein Gebäude mit Flachdach entstünde.

 

Herr Grothe empfiehlt, den vorliegenden Bebauungsplan zu beschließen.

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Beschluss:

a) Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und der privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen der Verwaltung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB. Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 4/16 (672) Wohnbebauung Ascherothstraße/Emster Straße Verfahren nach § 13a BauGB gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung als Satzung. Dem Bebauungsplan ist die Begründung vom 29.05.2017 gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

c) Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 4/16 (672) Wohnbebauung Ascherothstraße/Emster Straße Verfahren nach § 13a BauGB die entgegenstehenden Festsetzungen des für dieses Plangebiet bisher maßgeblichen Bebauungsplanes Nr. 6/65 aufgehoben sind. Dasselbe gilt für die Festsetzungen älterer Pläne und Satzungen (z.B. Fluchtlinienpläne), die für das Plangebiet in früherer Zeit bestanden haben. Die Festsetzungen des neuen Bebauungsplanes gelten uneingeschränkt. Sollten dieser Plan und die darin enthaltenen Festsetzungen unwirksam sein oder werden, gelten die vorgenannten alten Pläne und Satzungen für diesen Teilbereich dennoch als aufgehoben. Ein zusätzlicher Aufhebungsbeschluss ist insoweit nicht erforderlich und wird dementsprechend nicht gefasst.

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 4/16 (672) Wohnbebauung Ascherothstraße/Emster Straße Verfahren nach § 13a BauGB liegt in der Gemarkung Eppenhausen im Stadtbezirk Mitte. Östlich endet das Plangebiet an der Ascherothstraße und westlich an der Emster Straße. Im Norden grenzt es an die Flurstücke 750 und 710 sowie im Süden an die Flurstücke 1162 und 1163. Das Plangebiet liegt in Flur 9 und umfasst die Flurstücke 184 und 1225.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängtem Bebauungsplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Dieser Bebauungsplan ist Bestandteil des Beschlusses und ist zur besseren Lesbarkeit im Maßstab 1:250 dargestellt.

 

chsten Verfahrensschritt:

Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan in Kraft. Das Bebauungsplanverfahren ist damit abgeschlossen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

SPD

17

 

 

CDU

19

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

4

 

Hagen Aktiv

3

 

 

Die Linke

 

1

 

AfD

2

 

1

FDP

2

1

 

BfHo/Piraten Hagen

2

 

 

Pro Deutschland

-

-

-

fraktionslos

1

 

 

 

 

x

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

47

Dagegen:

6

Enthaltungen:

1

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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