29.06.2017 - 6.3 Teiländerung Nr. 104 - Feuerwehrgerätehaus Saue...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Do., 29.06.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Irene Heidasch
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Zu a):
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Erweiterung des Geltungsbereiches der Teiländerung Nr. 104 – Feuerwehrgerätehaus Sauerlandstraße –zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nach Norden in Richtung Krebsbach.
Zu b):
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der Teiländerung Nr. 104 – Feuerwehrgerätehaus Sauerlandstraße –zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen sowie die dazugehörige Begründung vom 07.06.2017 und den Umweltbericht vom Juni 2017 nach § 3 (2) BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Teiländerung Nr. 104 – Feuerwehrgerätehaus Sauerlandstraße - mit der Begründung und dem Umweltbericht öffentlich auszulegen.
Die Begründung vom 07.06.2017 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage des Beschlusses Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Hagen-Hohenlimburg im Ortsteil Halden westlich der Sauerlandstraße gegenüber der Einmündung der Industriestraße und nördlich der Wohnbebauung Exterweg. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist dem Lageplan zu entnehmen.
Nächster Verfahrensschritt:
Der Verfahrensabschluss wird für das 4. Quartal 2017 angestrebt. Danach wird der beschlossene Plan der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt. Die Bezirksregierung hat 3 Monate Zeit zur Prüfung. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung wird die Teiländerung rechtswirksam.
Anlagen zur Vorlage
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