05.07.2017 - 3 Feststellung des Jahresabschlusses HABIT für da...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Datum:
- Mi., 05.07.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:02
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- HABIT Hagener Betrieb für Informationstechnologie
- Bearbeitung:
- Michael Diehl
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Dr. Deussen teilt mit, dass es bei der Prüfung des Jahresabschlusses keinerlei Beanstandungen gibt.
Herr Arnusch erkundigt sich, ob der gesamte Umzug aller Standorte von Hohenlimburg nach Eilpe im aufgestellten Zeitplan vollzogen sein wird.
Herr Thurau antwortet, dass nach jetzigem Stand im dritten Quartal 2018 alle Arbeiten abgeschlossen sind. Der Bau des Backup-Rechenzentrums wird voraussichtlich erst später abgeschlossen sein, aber auch dieser Umstand ist in die aktuelle Planung eingeflossen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass der Betriebsleitung gemäß § 5 Abs. 5 Eigenbetriebsverordnung NRW durch den Betriebsausschuss Entlastung erteilt wurde.
Der Rat der Stadt beschließt:
Der Jahresabschluss 2016 wird vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeinde-prüfungsanstalt in Herne festgestellt.
Der Bilanzgewinn in Höhe von 530.642,52 Euro wird der zweckgebundenen Rücklage „Standortwechsel HABIT“ zugeführt.
Dem Betriebsausschuss HABIT wird gemäß § 4 Buchst. c) der Eigenbetriebs-verordnung NRW Entlastung erteilt.
Nach Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt erfolgt eine Veröffentlichung in der für die Stadt Hagen vorgesehenen Form. Dies wird voraussichtlich im Juli 2017 erfolgen. Mit Veröffentlichung ist der Ratsbeschluss umgesetzt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
859 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
192,9 kB
|
