28.06.2017 - 9 Anzahl der nicht krankenversicherten Personen i...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Sitzung:
-
Sitzung des Sozialausschusses
- Datum:
- Mi., 28.06.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Sabine Hogrebe
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Frau Cramer weist darauf hin, dass zu der Anfrage eine Tischvorlage ausgelegt sei (siehe Anlage zu TOP 9).
Frau Jochheim erläutert die Anfrage. Sie weist darauf hin, dass sie die Stellungnahme weder befriedigen noch ausreichend fände. Sie schildert ein Beispiel anhand eines Einzelfalles.
Herr Goldbach macht deutlich, dass es schwierig zu beantworten sei, da es immer von dem jeweiligen Einzelfall abhinge. Eigentlich sei es so geregelt, dass niemand krankenversicherungslos sein solle. Das Jobcenter stelle dazu fest, dass es gewisse Lebenssituationen geben könne, dazu führen könnten. Am Ende habe man die Möglichkeit, im Rahmen des SGB XII zu helfen. In diesen Fällen würde man seitens der Verwaltung die Krankenversicherungssituation klären und im Zweifelsfalle zunächst einmal die reduzierten Versicherungsbeiträge übernehmen und versuchen, den Krankenversicherungsschutz wiederherzustellen. Daneben werde natürlich auch ein möglicher Missbrauch geprüft.
Frau Jochheim erklärt, dass in diesem konkreten Fall keine Abhilfe geschaffen worden sei.
Herr Goldbach schlägt vor, den Fall auf direktem Wege auszutauschen.
Herr Quadt fragt, wie es sich in dem Fall verhalte, wenn jemand in einer Bedarfsgemeinschaft nicht krankenversichert sei. Welche Auswirkungen habe das auf die Kinder in der Bedarfsgemeinschaft? Hätten diese dann auch keinen Anspruch auf ärztlichen Leistungen?
Frau Kaufmann führt dazu aus, dass in dem Fall, wenn jemand, der in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden habe und dann arbeitslos würde, er in den Rechtskreis des Jobcenters falle und dann ebenso wie seine Kinder weiterhin krankenversichert sei.
Herr Hentschel weist darauf hin, dass die Familienversicherung ab dem 25. Lebensjahr auslaufe. Er schildert einen Fall.
Anlagen zur Vorlage
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104,7 kB
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